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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 156/2022 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage Nr. 156/2022 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Ratsbeschlüssen vor. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die im Rahmen der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über jene Beschlüsse, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten. Zudem werden darin spezifische Besonderheiten dokumentiert, die sich bei der Ausführung der entsprechenden Vorlagen ergeben haben. Die Details zu den unerledigten Beschlüssen sowie die entsprechenden Erläuterungen zum jeweiligen Sachstand sind in einer beigefügten Anlage aufgeführt. Die Vorlage dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 28. September 2022.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 22.06.2022
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Bericht der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH zur aktuellen energiewirtschaftlichen LageZur Vorlage · Nr.: 092/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 28. September 2022 liegt die Mitteilungsvorlage Nr. 092/2022 vor, die eine Information zur aktuellen energiewirtschaftlichen Lage vorsieht. Die Vorlage wurde durch die Erste Beigeordnete erstellt.
Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH wird in der Sitzung über die gegenwärtige Situation auf dem Energiemarkt berichten. Die Berichterstattung erfolgt durch die Bereichsleiterin für Energiebeschaffung und Vertrieb des Unternehmens. Ziel der Mitteilung ist die Information des Rats über die aktuellen Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Bereich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung)
- 6Wiederwahl des Technischen BeigeordnetenZur Vorlage · Nr.: 153/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 153/2022 sieht die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Die aktuelle Amtszeit des Technischen Beigeordneten begann am 1. März 2015 und endet gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2023.
Der vorliegende Vorschlag sieht eine erneute Bestellung für die Dauer von acht Jahren vor, was den Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 28. Februar 2031 umfasst. Die Anstellung soll zu den bisherigen Bedingungen erfolgen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung darf eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ende der Amtszeit erfolgen, was im vorliegenden Fall ab dem 1. September 2022 möglich ist. Zudem besteht für Beigeordnete die Verpflichtung, eine Wiederwahl anzunehmen, sofern diese spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgt.
Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn. Bei der Wahl hat der Bürgermeister ein Stimmrecht. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Regelungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei Nein-Stimmen als gültige Stimmen zählen, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen jedoch nicht zur Berechnung der Mehrheit herangezogen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Auflösung der Ausschüsse des Rates der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 147/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 147/2022 sieht die Auflösung aller Ausschüsse des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vor, mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses. Hintergrund dieser Maßnahme sind Veränderungen der Kräfteverhältnisse im Rat, die durch Fraktionsaustritte, die Auflösung von zwei Fraktionen sowie die Neugründung einer Fraktion entstanden sind.
Nach den Ausführungen der Verwaltung ist die Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung zum Rat nicht mehr gegeben. Da die Ausschüsse die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat widerspiegeln sollten, besteht nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die rechtliche Notwendigkeit, die Ausschüsse aufzulösen und neu zu bilden. Der Wahlprüfungsausschuss bleibt von dieser Auflösung unberührt, da er erst nach der nächsten Kommunalwahl zum Einsatz kommt.
Der vorgeschlagene Prozess umfasst die Auflösung der bestehenden Gremien, die anschließende Neubildung sowie die Entscheidung über die Größe und Zusammenlegung der Ausschüsse. Darauf folgen die Wahlen der ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder. Eine Neubesetzung der Ausschussvorsitzenden ist rechtlich nicht erforderlich, sofern die Ausschüsse nach der Auflösung unmittelbar wieder neu gebildet werden. Für die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen ergeben sich aus den veränderten Mehrheitsverhältnissen keine unmittelbaren Konsequenzen, da hier der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht gilt. Die Auflösung der Ausschüsse erfordert einen einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Beschluss über die Bildung der AusschüsseZur Vorlage · Nr.: 148/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 148/2022 liegt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn ein Antrag zur Bildung der Ausschüsse für die aktuelle Legislaturperiode vor. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, bestimmte Ausschüsse zu konstituieren. Hierzu zählen der Hauptausschuss, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Gemäß der bestehenden Hauptsatzung der Stadt sind die Aufgaben des Finanzausschusses auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Bildung von freiwilligen Ausschüssen vor. Diese umfassen den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport ist vorgesehen, Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen. Zudem können Vertreter von Schulen zur Beratung hinzugezogen werden.
Hinsichtlich der spezialgesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW werden ein Wahlprüfungsausschuss sowie ein Wahlausschuss aufgeführt. Während der Wahlausschuss für jede Kommunalwahl neu bestimmt wird, ist eine erneute Einberufung des Wahlprüfungsausschusses in der laufenden Legislaturperiode nicht erforderlich. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse richten sich nach der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 02.02.2021. Die Beschlussfassung über die Ausschussbildung erfolgt mit einfacher Mehrheit.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Beschluss über die Zusammenlegung und Größe der AusschüsseZur Vorlage · Nr.: 149/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 149/2022 regelt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie die Einbindung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen in die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Vor der personellen Besetzung der Ausschüsse ist eine Festlegung über die Größe der Gremien und den Umfang der Einbindung externer Mitglieder erforderlich.
Der Rat hat die Zusammensetzung der Ausschüsse wie folgt festgelegt: Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus 24 Ratsmitgliedern zusammen, wobei keine sachkundigen Bürger oder Einwohner einbezogen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss umfasst 15 Mitglieder, davon 13 Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss besteht aus 17 Mitgliedern, bestehend aus 12 Ratsmitgliedern und fünf sachkundigen Bürgern. Der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung umfassen jeweils 17 Mitglieder, wobei 9 Ratsmitglieder und acht sachkundige Bürger teilnehmen. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, darunter neun Ratsmitglieder, acht sachkundige Bürger und drei sachkundige Einwohner.
Zusätzlich sind im Schulausschuss je eine geistliche Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie eine Vertretung der Ortslehrerschaft als beratende Mitglieder vorgesehen, deren Mitwirkung auf Schulausschussangelegenheiten beschränkt bleibt. Die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch nicht vertretene Fraktionen erfolgt in einem separaten Beschluss. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Wahl der AusschussmitgliederZur Vorlage · Nr.: 150/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 150/2022 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Die Grundlage für die Bestellung der Ausschussmitglieder bildet § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Es wird erläutert, dass die Ratsmitglieder die Möglichkeit haben, sich durch einen einstimmigen Beschluss auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Sollte eine solche Einigung nicht zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. In diesem Fall sind Fraktionen und Gruppen berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen, die Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger sowie gegebenenfalls sachkundige Einwohner in fester Reihenfolge enthalten. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei proportional zur Stimmenzahl der jeweiligen Vorschläge.
Die Vorlage regelt zudem die Anwendung von Grundmandatsregelungen. So haben Fraktionen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, Anspruch auf die Bestellung eines beratenden Ausschussmitgliedes. Zudem steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören. Der Bürgermeister ist an dem Wahlvorgang nicht stimmberechtigt.
Die beigefügten Beschlussvorschläge basieren auf einer Ausschussgröße von 17 Mitgliedern, bestehend aus neun Ratsmitgliedern und acht sachkundigen Bürgern. Die Vorlage umfasst spezifische Wahlvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Wahl der stellvertretenden AusschussmitgliederZur Vorlage · Nr.: 151/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 151/2022 regelt die Wahl der stellvertretenden Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat befugt, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen, wobei die Reihenfolge der Vertretung durch objektive Kriterien festgelegt werden muss.
Der vorliegende Vorschlag sieht eine kombinierte Regelung vor. Zunächst findet die persönliche Stellvertretung Anwendung. Sollte eine namentlich benannte Stellvertretung nicht zur Verfügung stehen oder verhindert sein, greift eine Regelung auf Basis der Wahlvorschläge der Fraktionen. In diesem Fall erfolgt die Berufung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder in der Reihenfolge der im Vorschlag genannten Personen.
Die Vorlage umfasst die Bestimmung persönlicher Vertretungen für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung.
Als potenzielle Stellvertreter können alle Ratsmitglieder in die Wahlvorschläge aufgenommen werden. Sofern keine namentliche Wahl erfolgt ist, können alle Ratsmitglieder, die nicht selbst als Ausschussmitglieder gewählt wurden, als stellvertretende Mitglieder tätig werden. Durch die Beschlussfassung entstehen keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretungen gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 sowie Sätze 11 und 12 GO NRWZur Vorlage · Nr.: 152/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 152/2022 des Bürgermeisters sieht die Bestellung von beratenden Mitgliedern und deren persönlichen Stellvertretungen für verschiedene Ausschüsse des Rates vor. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), insbesondere die Paragrafen 58 Abs. 1 Sätze 7, 8 sowie 11 und 12.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, dazu berechtigt, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied zu benennen. Diese Mitglieder nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, werden jedoch bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des jeweiligen Ausschusses nicht mitgezählt. Zudem besteht für jedes Ratsmitglied das Recht, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören.
Die Vorlage umfasst die Besetzung für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung gibt an, dass in den vorangegangenen Legislaturperioden kein Bedarf für solche Bestellungen bestand. Mit der Vorlage sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen verbunden. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung)
- 1312. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999Zur Vorlage · Nr.: 155/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 155/2022 sieht die 12. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Gewährung von zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der verschiedenen Ausschüsse des Rates.
Bisher ist der Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Ausnahme aufzuheben, sodass auch dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ein Sitzungsgeld gewährt wird. Damit soll eine Angleichung an die Regelungen für andere Ausschüsse – wie den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Bildung, Kultur und Sport und für Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung – erfolgen. In diesen Ausschüssen wird die Entschädigung bereits in Form eines Sitzungsgeldes gezahlt.
Durch die Erweiterung der Liste der Ausschüsse, für die Sitzungsgelder gezahlt werden, entstehen laut Verwaltung zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 640,00 Euro pro Jahr. Diese Kosten sind im Haushaltsplan veranschlagt. Die Änderung der Hauptsatzung umfasst die Streichung des bisherigen § 11 Abs. 4 und die Neufassung des § 11 Abs. 5, um den Rechnungsprüfungsausschuss in die Gruppe der Ausschüsse mit Sitzungsgeldanspruch aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 143/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 143/2022 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Haushaltsjahr 2023 dem Rat vorgelegt. Der Entwurf wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen von der Kämmerin erstellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Für das weitere Verfahren sind die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für den Zeitraum zwischen November und Ende November 2022 angesetzt. Die Beratung erfolgt nacheinander im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss, im Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung sowie im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport. Die abschließende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 30. November 2022 vorgesehen.
Die endgültige Beratung und der Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 durch den Rat sind für die Sitzung am 14. Dezember 2022 geplant. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird bis zur entsprechenden Ratssitzung im Ratsinformationssystem zur Einsicht bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung)
- 15Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 121/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn hat dem Rat eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Bücherei zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 121/2022-1 basiert auf der Notwendigkeit, die bestehende Ordnung an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehören die Aufnahme von Hinweisen zum Datenschutz, die Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie der Ausbau der Online-Angebote der Bücherei. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen wurden umfangreiche sprachliche Überarbeitungen am Text vorgenommen, weshalb die Verwaltung den Beschluss einer komplett neuen Satzung vorschlägt.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte bleiben die Gebühren für die Nutzung der Bücherei unverändert. Eine Neuerung stellt die Einführung eines kostenfreien Schnupperausweises für Neubürgerinnen und Neubürger dar, der für einen Zeitraum von drei Monaten gültig ist. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Änderungen durch die Neufassung entstehen.
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 14. September 2022 beraten und empfahl die Annahme des Beschlussvorschlags der Verwaltung. Die Entscheidung über die neue Satzung wird im Rat im Rahmen der Sitzung am 28. September 2022 erwartet.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-StraßeZur Vorlage · Nr.: 110/2020-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über den Verzicht auf eine bauliche Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-Straße entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Vorhaben nach einer Neubewertung der Sachlage nicht weiter zu verfolgen. Grundlage für diesen Vorschlag sind die Ergebnisse einer Bürgeranhörung vom Juni 2022, vorliegende gutachterliche Hinweise sowie die bereits avisierten Gesamtkosten.
Zuvor hatte der Rat im März 2019 die Anbindung beschlossen und die Verwaltung mit der Untersuchung verschiedener Varianten beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens fanden eine ergebnisoffene Beteiligung der Anwohnenden sowie ein Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW statt. Die Umsetzung eines neuen Knotenpunktes hätte laut Verwaltung die Übernahme von Kosten in siebenstelliger Höhe durch die Stadt sowie den Nachweis der Funktionsfähigkeit und ein Sicherheitsaudit erfordert. Zudem wurden klimarelevante und landschaftsökologische Eingriffe in Wald- und Grünflächenbestände berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das eine verkehrliche Entspannung im örtlichen Straßensystem anstrebt. Dabei sollen insbesondere die Vorschläge aus der Bürgerschaft zur Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier berücksichtigt werden. Die Prüfung der finanziellen Auswirkungen sowie der Klimarelevanz der neuen Maßnahmen ist Bestandteil der kommenden Vorlage.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Widmung Dicksche HeideZur Vorlage · Nr.: 098/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2022-1 sieht die Widmung der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn zum öffentlichen Verkehr vor. Die Widmung erfolgt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Betroffen ist ein Bereich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, der das Flurstück 705 sowie eine Teilfläche aus Flurstück 900 mit einer Größe von etwa 1.570 Quadratmetern umfasst. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße einzustufen, wobei für das Flurstück 705 eine Beschränkung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen ist.
Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet.
Zudem wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW beantragt. Die „Dicksche Heide“ soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags der Verwaltung ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Widmung QuarzwegZur Vorlage · Nr.: 099/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung des Quarzwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, die sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 776) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert, wobei die Widmung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Quarzweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wenngleich die grundbuchmäßige Eintragung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 zur Zustimmung verpflichtet hat.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen beantragt. Der Quarzweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Widmung Fuß- und Radweg QuarzwegZur Vorlage · Nr.: 100/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 100/2022-1 sieht die Widmung des Quarzwegs als Fuß- und Radweg vor. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wodurch die betreffende Straße dem öffentlichen Verkehr zugeordnet wird. Der Quarzweg ist in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 764 und 771 gelegen und wird als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Quarzweg bereits fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 beraten und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Widmung ist mit der Rechtskraft der entsprechenden Verfügung auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz für dieses Vorhaben ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Widmung GranitwegZur Vorlage · Nr.: 101/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung des Granitwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, welche sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 725 befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Granitweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung als Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat die RAG MI GmbH der Widmung bereits zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vorgeschlagen. Der Granitweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht angegeben.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 21Widmung Fuß- und Radweg GranitwegZur Vorlage · Nr.: 102/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 102/2022-1 sieht die Widmung des Granitwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und der Empfehlung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Der Granitweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 724 und 749. Die geplante Widmung erfolgt als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße, wobei die Nutzung auf einen Fuß- und Radweg beschränkt bleibt.
Der Ausbau der Verkehrsfläche ist bereits abgeschlossen. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, da aktuell noch die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin geführt wird. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz mit der Widmung verbunden sind. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 beraten.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 22Widmung SchieferstraßeZur Vorlage · Nr.: 103/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung der Schieferstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, welche sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 901) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Die Straßenflächen sind bereits fertig ausgebaut. Während die Stadt Neukirchen-Vluyn die Flächen nutzt, ist die RAG MI GmbH derzeit noch als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen; die entsprechende Eintragung auf den Namen der Stadt soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat die RAG MI GmbH der Widmung bereits zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Schieferstraße wird dort als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Empfehlung ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 23Wohnimmobilien (Geschosswohnungsbau) im Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße, Leibnizstraße - Beschluss der vorbereitenden Untersuchung als Handlungsleitfaden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB - Beschluss einer SanierungssatzungZur Vorlage · Nr.: 164/2017-9 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Beschlussvorlage Nr. 164/2017-9 entscheiden, die die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße und Leibnizstraße vorsieht. Der Beschluss umfasst die Annahme der vorbereitenden Untersuchung als Handlungsleitfaden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowie die Erlassung einer Sanierungssatzung.
Die vorliegende vorbereitende Untersuchung, die von einem externen Planungsbüro erstellt wurde, empfiehlt die Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens. Begründet wird dies damit, dass die prognostizierten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im Verhältnis zum erforderlichen Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nicht als erheblich einzustufen sind. Der Gutachterausschuss des Kreises Wesel hat hierzu bereits die zonalen Anfangswerte zum Stichtag 13.11.2019 ermittelt.
Durch die Sanierungssatzung erhält die Kommune Steuerungsmöglichkeiten, die von städtebaulichen Geboten und Genehmigungsvorbehalten bis hin zur Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen reichen. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu entwickeln, um die Aufwertung des Wohnumfeldes zu fördern. Als wesentliches Hindernis für eine schnelle Umsetzung werden die ungeklärte rechtliche Situation einer Immobilie am Vluyner Nordring sowie die Notwendigkeit einer etwa zehnjährigen Durchführungsfrist angeführt. Die Personal- und Sachkosten für die Umsetzung sollen aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt werden.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 24110. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Zentrale Sportanlage an der Tersteegenstraße - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - BilligungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 008/2019-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 008/2019-3 sieht die Billigung der 110. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der zentralen Sportanlage an der Tersteegenstraße vor. Damit verbunden ist die Abwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Nutzung der Flächen. Konkret soll die Darstellung einer Hauptverkehrsstraße, die den Anschluss der Straße Dicksche Heide an die Tersteegenstraße vorsah, aufgehoben und durch Grün- und Waldflächen ersetzt werden. Anstelle der geplanten Straßenanbindung soll ein schmaler Fuß- und Radweg durch den Zechenwald geführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung einer zusammenhängenden Sportanlage ohne querenden Autoverkehr.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens hat der Regionalverband Ruhr die Anpassung als vereinbar mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Während der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben klimarelevant ist, da durch den Verzicht auf die Straßenanbindung weniger Waldflächen versiegelt werden und die Landwirtschaft sowie das Mikroklima geschützt werden. Zudem wird die Nahmobilität durch die ungebrochene Fuß- und Radwegroute gefördert. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Haushalt veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Abwägung der Stellungnahmen vorzunehmen und die Änderung des Flächennutzungsplans zu billigen.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 25Bebauungsplan Nr. 144, 1. Änderung, Gebiet Niederberg Wohnen IV (vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - SatzungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 108/2021-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 im Gebiet Niederberg Wohnen IV entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss für die geplante Änderung.
Der Anlass für die Planänderung ist die Anpassung von Schall- und Sichtschutzmaßnahmen. Ursprünglich war im Bereich des Kreisverkehrs Schieferstraße / Dickscheheide eine Schallschutzwand sowie eine gestalterisch einheitliche Mauer vorgesehen. Aufgrund einer veränderten Verkehrssituation, die durch den Wegfall eines Durchstichs der Schieferstraße zur Tersteegenstraße bedingt ist, besteht die Notwendigkeit für die Lärmschutzmauer nicht mehr. Ein nachgereichtes Gutachten bestätigt, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete in den Terrassenbereichen der Neubebauung eingehalten werden. Zudem wird eine Änderung der Mauer in eine andere Art der Einfriedung, etwa einen Stabgitterzaun, angestrebt.
Die Vorlage geht auf einen Antrag der RAG Montan Immobilien GmbH zurück, die ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB beantragt hat. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Sommer 2022 gingen fünf Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Verwaltung empfiehlt daher den Abschluss des Planverfahrens. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dieser Empfehlung bereits zugestimmt. Klimarelevante Auswirkungen durch die Änderung werden nicht erwartet.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 26Hof- und Fassadenprogramm - Verlängerung der DurchführungsfristZur Vorlage · Nr.: 146/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 146/2022 wird eine Verlängerung der Durchführungsfrist für das Hof- und Fassadenprogramm im Bereich des Ortskerns Neukirchen beantragt. Der Rat soll beschließen, den Förderzeitraum des Programms bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Das Programm dient der Aufwertung des Ortsbildes und der Attraktivität des Stadtkerns durch Maßnahmen im privaten Bereich. Die Förderung umfasst die Wiederherstellung und Aufwertung von Fassaden sowie Dächern, die Verbesserung des Wohnumfelds durch Entsiegelungen sowie die Gestaltung von Hof- und Gartenflächen. Möglich ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten, wobei der Höchstbetrag pro Maßnahme bei 15.000,00 Euro liegt.
Das Programm ist seit Juli 2017 Bestandteil einer IHK-Fördermaßnahme. Aufgrund des Interesses der Immobilieneigentümer und geänderter Förderrichtlinien wurde das Budget für das Jahr 2019 durch eine dritte Tranche in Höhe von 65.000,00 Euro ergänzt. Die Mittel hierfür wurden aus dem verfügbaren Budget für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt, sodass keine Erhöhung des Gesamtkostenrahmens der IHK-Umsetzung erforderlich war. Da durch den Zuwendungsbescheid der letzten Tranche ein Durchführungszeitraum bis Ende 2023 möglich wurde, soll die Förderrichtlinie nun an diesen Stand angepasst werden.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 27Reduktion des EnergieverbrauchsZur Vorlage · Nr.: 112/2022-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 112/2022-2 sieht die Umsetzung von Handlungsdirektiven zur Energieeinsparung im öffentlichen Gebäudebestand der Stadt vor. Ziel ist es, im Kontext der aktuellen Marktsituation eine umfassende Strategie zur Reduktion des Energieverbrauchs zu etablieren und die Klimaschutzziele zu unterstützen.
Die Maßnahmen umfassen verschiedene Bereiche. Bei der Stromlieferung wird am bestehenden Standard festgehalten, dass der Bezug bereits seit 2016 zu 100 % aus erneuerbaren Energien erfolgt. Im Bereich der Energieerzeugung sollen bei Ersatzmaßnahmen regenerative Quellen wie Photovoltaik, Fernwärme oder Holzpelletheizungen geprüft werden. Bei Bauunterhaltungs- und Neubaumaßnahmen wird die Verwendung nachhaltiger Baustoffe angestrebt, wobei der Austausch von Leuchtmitteln durch LED-Technik als Beispiel angeführt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sommerlichen Hitzeschutz und der Senkung der Raumtemperaturen in der kalten Jahreszeit. Der Betrieb zentraler Klimaanlagen soll vermieden werden; stattdessen sollen Maßnahmen wie Verschattung, Begrünung oder der Einsatz energieeffizienter Lüfter bei Temperaturen über 26 Grad Celsius genutzt werden. Für die Heizperiode werden gemäß Bundesvorgaben Temperaturbegrenzungen von maximal 19 Grad Celsius in Büroräumen angestrebt, wobei Schulen und Kindertagesstätten vorerst ausgenommen bleiben. Die Verwaltung plant, Temperaturabsenkungen bei Bedarf mit den jeweiligen Nutzergruppen abzustimmen. Langfristig strebt die Stadt bei anfallenden Erneuerungen der Heizsysteme den Übergang zu regenerativen Energieträgern oder Fernwärme an.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 28Runder Tisch NV-Hilfspaket - Antrag der SPD-Fraktion vom 09.09.2022Zur Vorlage · Nr.: 145/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat am 9. September 2022 einen Antrag mit dem Titel „Runder Tisch NV-Hilfspaket“ eingebracht. Das Dokument wurde im Rahmen der Vorlagenverwaltung für die Ratssitzung am 28. September 2022 zur Beratung vorgelegt.
Der Antrag befasst sich mit der Einrichtung eines sogenannten Runden Tisches im Kontext eines Hilfspakets für Neukirchen-Vluyn. Die entsprechende Mitteilung wurde durch die Erste Beigeordnete im Namen der Verwaltung erstellt. Der Inhalt des eigentlichen Antrags ist der Vorlage als Anlage beigefügt, sodass die detaillierten inhaltlichen Forderungen und die spezifische Ausgestaltung des vorgeschlagenen Gremiums im beigefügten Dokument der Fraktion zu finden sind. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 29„Energiewende wird vor Ort gemacht: NV braucht (Bürger-)Energie“ - Antrag der SPD-Fraktion vom 25.08.2022Zur Vorlage · Nr.: 130/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 130/2022-1 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Förderung erneuerbarer Energien in Neukirchen-Vluyn. Im Zentrum steht die Untersuchung von Möglichkeiten zur multifunktionalen Flächennutzung, um den Ausbau von Solar-, Wind- und Biomasseenergie voranzutreiben.
Die Verwaltung soll prüfen, welche städtischen landwirtschaftlichen Flächen für die Installation von Agri-Photovoltaik-Anlagen infrage kommen und ob die jeweiligen Pächter eine solche Nutzung befürworten. Zudem ist die Prüfung von Überdachungen öffentlicher Parkflächen mit Photovoltaikanlagen sowie die Aufnahme von Gesprächen mit privaten Eigentümern über ähnliche Doppelnutzungen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Untersuchung verschiedener Beteiligungsmodelle, wie etwa Energiegenossenschaften, um die lokale Energiegewinnung für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Parallel dazu soll eine Bestandsanalyse der bereits vorhandenen erneuerbaren Energien im Stadtgebiet erstellt werden. Diese Analyse soll auf bestehenden Daten der ENNI basieren und Gebäudearten wie Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts- sowie Schul- und Sportgebäude differenzieren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse der Prüfungen zu den Flächenpotentialen, den Beteiligungsformen und der Bestandsanalyse im ersten Sitzungszug des Jahres 2023 vorzulegen. Für die Erstellung der angeforderten Analysen und die Prüfung der Beteiligungsmodelle werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen erwartet.
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- 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 30Mitteilungen und Anfragen
- 31Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 22.06.2022
- 3ENNI Energie & Umwelt GmbH Hier: Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbHErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 4Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 5Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg Wohnen IV - Zustimmung zur 1. Änderung des städtebaulichen VertragesErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 6Mitteilungen und Anfragen