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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Quarzweg

Nr.: 099/2022-1 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung des Quarzwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, die sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 776) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert, wobei die Widmung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt.

Der Sachverhalt beschreibt, dass der Quarzweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wenngleich die grundbuchmäßige Eintragung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 zur Zustimmung verpflichtet hat.

Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen beantragt. Der Quarzweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @