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BESCHLUSSVORLAGE

110. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Zentrale Sportanlage an der Tersteegenstraße - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungsbeschluss

Nr.: 008/2019-3 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 008/2019-3 sieht die Billigung der 110. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der zentralen Sportanlage an der Tersteegenstraße vor. Damit verbunden ist die Abwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen.

Gegenstand der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Nutzung der Flächen. Konkret soll die Darstellung einer Hauptverkehrsstraße, die den Anschluss der Straße Dicksche Heide an die Tersteegenstraße vorsah, aufgehoben und durch Grün- und Waldflächen ersetzt werden. Anstelle der geplanten Straßenanbindung soll ein schmaler Fuß- und Radweg durch den Zechenwald geführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung einer zusammenhängenden Sportanlage ohne querenden Autoverkehr.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens hat der Regionalverband Ruhr die Anpassung als vereinbar mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Während der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden.

Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben klimarelevant ist, da durch den Verzicht auf die Straßenanbindung weniger Waldflächen versiegelt werden und die Landwirtschaft sowie das Mikroklima geschützt werden. Zudem wird die Nahmobilität durch die ungebrochene Fuß- und Radwegroute gefördert. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Haushalt veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Abwägung der Stellungnahmen vorzunehmen und die Änderung des Flächennutzungsplans zu billigen.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @