Beschluss über die Bildung der Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 148/2022 liegt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn ein Antrag zur Bildung der Ausschüsse für die aktuelle Legislaturperiode vor. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, bestimmte Ausschüsse zu konstituieren. Hierzu zählen der Hauptausschuss, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Gemäß der bestehenden Hauptsatzung der Stadt sind die Aufgaben des Finanzausschusses auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Bildung von freiwilligen Ausschüssen vor. Diese umfassen den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport ist vorgesehen, Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen. Zudem können Vertreter von Schulen zur Beratung hinzugezogen werden.
Hinsichtlich der spezialgesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW werden ein Wahlprüfungsausschuss sowie ein Wahlausschuss aufgeführt. Während der Wahlausschuss für jede Kommunalwahl neu bestimmt wird, ist eine erneute Einberufung des Wahlprüfungsausschusses in der laufenden Legislaturperiode nicht erforderlich. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse richten sich nach der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 02.02.2021. Die Beschlussfassung über die Ausschussbildung erfolgt mit einfacher Mehrheit.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @