Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 151/2022 regelt die Wahl der stellvertretenden Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat befugt, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen, wobei die Reihenfolge der Vertretung durch objektive Kriterien festgelegt werden muss.
Der vorliegende Vorschlag sieht eine kombinierte Regelung vor. Zunächst findet die persönliche Stellvertretung Anwendung. Sollte eine namentlich benannte Stellvertretung nicht zur Verfügung stehen oder verhindert sein, greift eine Regelung auf Basis der Wahlvorschläge der Fraktionen. In diesem Fall erfolgt die Berufung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder in der Reihenfolge der im Vorschlag genannten Personen.
Die Vorlage umfasst die Bestimmung persönlicher Vertretungen für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung.
Als potenzielle Stellvertreter können alle Ratsmitglieder in die Wahlvorschläge aufgenommen werden. Sofern keine namentliche Wahl erfolgt ist, können alle Ratsmitglieder, die nicht selbst als Ausschussmitglieder gewählt wurden, als stellvertretende Mitglieder tätig werden. Durch die Beschlussfassung entstehen keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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