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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 144, 1. Änderung, Gebiet Niederberg Wohnen IV (vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 108/2021-3 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 im Gebiet Niederberg Wohnen IV entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss für die geplante Änderung.

Der Anlass für die Planänderung ist die Anpassung von Schall- und Sichtschutzmaßnahmen. Ursprünglich war im Bereich des Kreisverkehrs Schieferstraße / Dickscheheide eine Schallschutzwand sowie eine gestalterisch einheitliche Mauer vorgesehen. Aufgrund einer veränderten Verkehrssituation, die durch den Wegfall eines Durchstichs der Schieferstraße zur Tersteegenstraße bedingt ist, besteht die Notwendigkeit für die Lärmschutzmauer nicht mehr. Ein nachgereichtes Gutachten bestätigt, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete in den Terrassenbereichen der Neubebauung eingehalten werden. Zudem wird eine Änderung der Mauer in eine andere Art der Einfriedung, etwa einen Stabgitterzaun, angestrebt.

Die Vorlage geht auf einen Antrag der RAG Montan Immobilien GmbH zurück, die ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB beantragt hat. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Sommer 2022 gingen fünf Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Verwaltung empfiehlt daher den Abschluss des Planverfahrens. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dieser Empfehlung bereits zugestimmt. Klimarelevante Auswirkungen durch die Änderung werden nicht erwartet.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @