Wohnimmobilien (Geschosswohnungsbau) im Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße, Leibnizstraße - Beschluss der vorbereitenden Untersuchung als Handlungsleitfaden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB - Beschluss einer Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Beschlussvorlage Nr. 164/2017-9 entscheiden, die die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße und Leibnizstraße vorsieht. Der Beschluss umfasst die Annahme der vorbereitenden Untersuchung als Handlungsleitfaden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowie die Erlassung einer Sanierungssatzung.
Die vorliegende vorbereitende Untersuchung, die von einem externen Planungsbüro erstellt wurde, empfiehlt die Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens. Begründet wird dies damit, dass die prognostizierten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im Verhältnis zum erforderlichen Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nicht als erheblich einzustufen sind. Der Gutachterausschuss des Kreises Wesel hat hierzu bereits die zonalen Anfangswerte zum Stichtag 13.11.2019 ermittelt.
Durch die Sanierungssatzung erhält die Kommune Steuerungsmöglichkeiten, die von städtebaulichen Geboten und Genehmigungsvorbehalten bis hin zur Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen reichen. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu entwickeln, um die Aufwertung des Wohnumfeldes zu fördern. Als wesentliches Hindernis für eine schnelle Umsetzung werden die ungeklärte rechtliche Situation einer Immobilie am Vluyner Nordring sowie die Notwendigkeit einer etwa zehnjährigen Durchführungsfrist angeführt. Die Personal- und Sachkosten für die Umsetzung sollen aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @