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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Granitweg

Nr.: 102/2022-1 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 102/2022-1 sieht die Widmung des Granitwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung und der Empfehlung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Der Granitweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 724 und 749. Die geplante Widmung erfolgt als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße, wobei die Nutzung auf einen Fuß- und Radweg beschränkt bleibt.

Der Ausbau der Verkehrsfläche ist bereits abgeschlossen. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, da aktuell noch die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin geführt wird. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz mit der Widmung verbunden sind. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 beraten.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @