Hof- und Fassadenprogramm - Verlängerung der Durchführungsfrist
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 146/2022 wird eine Verlängerung der Durchführungsfrist für das Hof- und Fassadenprogramm im Bereich des Ortskerns Neukirchen beantragt. Der Rat soll beschließen, den Förderzeitraum des Programms bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Das Programm dient der Aufwertung des Ortsbildes und der Attraktivität des Stadtkerns durch Maßnahmen im privaten Bereich. Die Förderung umfasst die Wiederherstellung und Aufwertung von Fassaden sowie Dächern, die Verbesserung des Wohnumfelds durch Entsiegelungen sowie die Gestaltung von Hof- und Gartenflächen. Möglich ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten, wobei der Höchstbetrag pro Maßnahme bei 15.000,00 Euro liegt.
Das Programm ist seit Juli 2017 Bestandteil einer IHK-Fördermaßnahme. Aufgrund des Interesses der Immobilieneigentümer und geänderter Förderrichtlinien wurde das Budget für das Jahr 2019 durch eine dritte Tranche in Höhe von 65.000,00 Euro ergänzt. Die Mittel hierfür wurden aus dem verfügbaren Budget für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt, sodass keine Erhöhung des Gesamtkostenrahmens der IHK-Umsetzung erforderlich war. Da durch den Zuwendungsbescheid der letzten Tranche ein Durchführungszeitraum bis Ende 2023 möglich wurde, soll die Förderrichtlinie nun an diesen Stand angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @