Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Quarzweg

Nr.: 100/2022-1 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 100/2022-1 sieht die Widmung des Quarzwegs als Fuß- und Radweg vor. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wodurch die betreffende Straße dem öffentlichen Verkehr zugeordnet wird. Der Quarzweg ist in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 764 und 771 gelegen und wird als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.

Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Quarzweg bereits fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 beraten und empfiehlt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Widmung ist mit der Rechtskraft der entsprechenden Verfügung auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz für dieses Vorhaben ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @