12. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 155/2022 sieht die 12. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Gewährung von zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der verschiedenen Ausschüsse des Rates.
Bisher ist der Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Ausnahme aufzuheben, sodass auch dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ein Sitzungsgeld gewährt wird. Damit soll eine Angleichung an die Regelungen für andere Ausschüsse – wie den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Bildung, Kultur und Sport und für Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung – erfolgen. In diesen Ausschüssen wird die Entschädigung bereits in Form eines Sitzungsgeldes gezahlt.
Durch die Erweiterung der Liste der Ausschüsse, für die Sitzungsgelder gezahlt werden, entstehen laut Verwaltung zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 640,00 Euro pro Jahr. Diese Kosten sind im Haushaltsplan veranschlagt. Die Änderung der Hauptsatzung umfasst die Streichung des bisherigen § 11 Abs. 4 und die Neufassung des § 11 Abs. 5, um den Rechnungsprüfungsausschuss in die Gruppe der Ausschüsse mit Sitzungsgeldanspruch aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @