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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Dicksche Heide

Nr.: 098/2022-1 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2022-1 sieht die Widmung der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn zum öffentlichen Verkehr vor. Die Widmung erfolgt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Betroffen ist ein Bereich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, der das Flurstück 705 sowie eine Teilfläche aus Flurstück 900 mit einer Größe von etwa 1.570 Quadratmetern umfasst. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße einzustufen, wobei für das Flurstück 705 eine Beschränkung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen ist.

Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet.

Zudem wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW beantragt. Die „Dicksche Heide“ soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags der Verwaltung ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @