Beschluss über die Zusammenlegung und Größe der Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 149/2022 regelt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie die Einbindung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen in die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Vor der personellen Besetzung der Ausschüsse ist eine Festlegung über die Größe der Gremien und den Umfang der Einbindung externer Mitglieder erforderlich.
Der Rat hat die Zusammensetzung der Ausschüsse wie folgt festgelegt: Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus 24 Ratsmitgliedern zusammen, wobei keine sachkundigen Bürger oder Einwohner einbezogen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss umfasst 15 Mitglieder, davon 13 Ratsmitglieder und zwei sachkundige Bürger. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss besteht aus 17 Mitgliedern, bestehend aus 12 Ratsmitgliedern und fünf sachkundigen Bürgern. Der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung umfassen jeweils 17 Mitglieder, wobei 9 Ratsmitglieder und acht sachkundige Bürger teilnehmen. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, darunter neun Ratsmitglieder, acht sachkundige Bürger und drei sachkundige Einwohner.
Zusätzlich sind im Schulausschuss je eine geistliche Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie eine Vertretung der Ortslehrerschaft als beratende Mitglieder vorgesehen, deren Mitwirkung auf Schulausschussangelegenheiten beschränkt bleibt. Die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch nicht vertretene Fraktionen erfolgt in einem separaten Beschluss. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @