Widmung Schieferstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung der Schieferstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, welche sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 901) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Die Straßenflächen sind bereits fertig ausgebaut. Während die Stadt Neukirchen-Vluyn die Flächen nutzt, ist die RAG MI GmbH derzeit noch als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen; die entsprechende Eintragung auf den Namen der Stadt soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat die RAG MI GmbH der Widmung bereits zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Schieferstraße wird dort als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Empfehlung ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @