Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Wiederwahl des Technischen Beigeordneten

Nr.: 153/2022 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 153/2022 sieht die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Die aktuelle Amtszeit des Technischen Beigeordneten begann am 1. März 2015 und endet gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2023.

Der vorliegende Vorschlag sieht eine erneute Bestellung für die Dauer von acht Jahren vor, was den Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 28. Februar 2031 umfasst. Die Anstellung soll zu den bisherigen Bedingungen erfolgen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung darf eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ende der Amtszeit erfolgen, was im vorliegenden Fall ab dem 1. September 2022 möglich ist. Zudem besteht für Beigeordnete die Verpflichtung, eine Wiederwahl anzunehmen, sofern diese spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgt.

Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn. Bei der Wahl hat der Bürgermeister ein Stimmrecht. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Regelungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei Nein-Stimmen als gültige Stimmen zählen, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen jedoch nicht zur Berechnung der Mehrheit herangezogen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @