Reduktion des Energieverbrauchs
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 112/2022-2 sieht Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs im öffentlichen Gebäudebestand der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Die Vorlage basiert auf Verordnungen des Bundeskabinetts vom 24. August 2022. Im Bereich der Stromversorgung wird festgehalten, dass der Bezug seit 2016 zu 100 % aus erneuerbaren Energien erfolgt, wobei der aktuelle Vertrag bis Ende 2023 läuft. Für die Heizung werden Temperaturen von maximal 19 °C in Büroräumen und 15 °C in Fluren vorgegeben, wobei Schulen und Kitas ausgenommen sind. Bei Neubauten und Ersatzmaßnahmen wird der Einsatz regenerativer Energien sowie nachhaltiger Baustoffe angestrebt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sommerlichen Hitzeschutz. Ab Temperaturen von über 26 °C sind Sonnenschutz oder Vordächer vorgesehen, während ab 30 °C Lüftung und Getränke bereitgestellt werden. Ab 35 °C ist die Nutzung von Räumen nicht mehr zulässig. Zur Optimierung der Heizsysteme ist ein hydraulischer Abgleich durch Wartungsfirmen geplant. Die Verwaltung untersagt den Betrieb mobiler Elektroheizgeräte.
Im Bereich der Beleuchtung soll die Außenbeleuchtung repräsentativer Objekte unter Beachtung der Sicherheit abgeschaltet werden. Bei der Straßenbeleuchtung und den Ampelanlagen ist derzeit keine Erweiterung bestehender Regelungen zur Dimmung vorgesehen. Für die Weihnachtsbeleuchtung wird ein temporärer Verzicht angestrebt, wobei ein Abstimmungsprozess mit dem Einzelhandel sowie lokalen Vereinen stattfindet. Im Freizeitbad sind die Umrüstung der Umkleidebeleuchtung auf LED sowie der Austausch eines Saunaofens geplant. Die Stabsstelle Klimaschutz bietet zudem Energieberatungen für verschiedene öffentliche und private Stellen an.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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