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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Granitweg

Nr.: 101/2022-1 28.09.2022

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung des Granitwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, welche sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 725 befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Granitweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung als Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat die RAG MI GmbH der Widmung bereits zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.

Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vorgeschlagen. Der Granitweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2022 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 28.09.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @