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BESCHLUSSVORLAGE

Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretungen gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 sowie Sätze 11 und 12 GO NRW

Nr.: 152/2022 28.09.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 152/2022 des Bürgermeisters sieht die Bestellung von beratenden Mitgliedern und deren persönlichen Stellvertretungen für verschiedene Ausschüsse des Rates vor. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), insbesondere die Paragrafen 58 Abs. 1 Sätze 7, 8 sowie 11 und 12.

Nach den gesetzlichen Regelungen sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, dazu berechtigt, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied zu benennen. Diese Mitglieder nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, werden jedoch bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des jeweiligen Ausschusses nicht mitgezählt. Zudem besteht für jedes Ratsmitglied das Recht, mindestens einem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören.

Die Vorlage umfasst die Besetzung für den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung gibt an, dass in den vorangegangenen Legislaturperioden kein Bedarf für solche Bestellungen bestand. Mit der Vorlage sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen verbunden. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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