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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 201/2023 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 201/2023 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind, sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bislang nicht unmittelbar ausgeführt werden konnten.
Die Vorlage enthält eine detaillierte Aufstellung in Form einer Anlage, in der die unerledigten Beschlüsse sowie die spezifischen Umstände bei deren Ausführung aufgeführt sind. Die Berichterstattung dient dazu, den Status der Beschlussausführung transparent darzustellen und auf Abweichungen vom geplanten Umsetzungsprozess hinzuweisen. Die Mitteilung wurde von der Ersten Beigeordneten zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 20.09.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Sicherung der Haus- und fachärztlichen Versorgung in N-V - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.11.2023Zur Vorlage · Nr.: 196/2023 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Vorlage Nummer 196/2023 einen Antrag gestellt, der die Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Neukirchen-Vluyn zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 2. November 2023 eingereicht und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, der am 29. November 2023 tagt.
Der Inhalt der Mitteilung bezieht sich auf den beigefügten Antrag der Fraktion, welcher die medizinische Versorgungssituation in der Stadt thematisiert. Die Vorlage wurde durch die Erste Beigeordnete im Namen der Verwaltung vorgelegt. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung der konkreten Maßnahmen oder Forderungen geht aus dem vorliegenden Deckblatt der Mitteilung nicht hervor, da der Fokus der Vorlage auf der formellen Einbringung des Antrags liegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 6Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Stellplatz Mobilheim/TinyhouseZur Vorlage · Nr.: 198/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 198/2023 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Der Antrag umfasst die Erschließung eines Gebiets in Neukirchen-Vluyn mit Stellplätzen für Mobilheime und Tinyhouses, inklusive der entsprechenden Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.
Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Eingabe nicht den Voraussetzungen für eine Anregung oder Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW entspricht. Die Begründung stützt sich auf die Wohnsitzlage der Antragstellerin. Da die Person in der Stadt Moers wohnhaft ist, liegt keine Einwohnerschaft der Stadt Neukirchen-Vluyn vor, womit die Antragsberechtigung gemäß der geltenden Rechtslage nicht gegeben ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen. Die Verwaltung wird die Eingabe zwecks weiterer Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Stadt Moers weiterleiten. Es ergeben sich aus dem Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Stellenplan 2024Zur Vorlage · Nr.: 202/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2023 zum Stellenplan 2024 sieht verschiedene personelle Anpassungen für die Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten Stellenplan zu verabschieden. Die Änderungen resultieren aus personellen Wechseln, Umstrukturierungen sowie neuen Stellenbewertungen.
Im Bereich der Beamten sind Aufstockungen im Personalmanagement sowie Umwandlungen von Tarifstellen in Beamtenverhältnisse vorgesehen. Zudem gibt es Anpassungen im Gebäudemanagement sowie Stellenverlagerungen innerhalb des Amtes 32, etwa zwischen den Bereichen Brandschutz, Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie Bürgerservice. Auch im Bereich der Schulträgeraufgaben sowie bei den sozialen Leistungen sind Änderungen der Stellenanteile und -werte geplant.
Bei den tariflich Beschäftigten umfasst der Plan verschiedene Stellenwertanhebungen, die auf Nachbesetzungen oder neuen Stellenbewertungen basieren. Dies betrifft unter anderem die Stadtbücherei, die Stadtentwicklungsplanung und Bauleitplanung sowie die Bereiche für den Unterhalt öffentlicher Grünflächen und die Friedhofsverwaltung. Im Bereich der sozialen Leistungen, insbesondere beim Wohngeld, sind Stellenverlagerungen zur Kompensation fehlender Stellenansätze vorgesehen.
Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf enthalten. Das Beteiligungsverfahren des Personalrates wurde eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 7.1Stellenplan 2024Zur Vorlage · Nr.: 202/2023-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 202/2023-1 befasst sich mit dem Stellenplan für das Jahr 2024. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen hat der Personalrat eine Stellungnahme zum genannten Stellenplan abgegeben.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, diese Stellungnahme des Personalrates dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die entsprechende Stellungnahme ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten im Namen der Verwaltung erstellt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2023 sowie für die Ratssitzung am 13. Dezember 2023 vorgesehen.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Vergleich der Gebührenbelastung 2023/2024Zur Vorlage · Nr.: 199/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 199/2023 der Verwaltung legt einen Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2023 und 2024 vor. Als Grundlage für die Kalkulation dient das Modell des Bundes der Steuerzahler, welches die jährlichen Gebühren für eine repräsentative Musterfamilie betrachtet. In die Berechnung fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein.
Die Verwaltung führt die Kostenentwicklung auf die anhaltend hohe Inflation zurück, die zu gestiegenen Preisen bei Energie, Bauvorhaben, Unterhaltungsmaßnahmen und Dienstleistungen geführt hat. Zudem wirken sich die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowohl direkt als auch indirekt über interne Leistungsverrechnungen auf die Gebührenkalkulationen aus. Dies führt zu einem Anstieg der Gesamtkosten in den betroffenen Gebührenbereichen.
Für die Berechnung wurde der Schmutzwasserverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts in Neukirchen-Vluyn auf maximal 160 m³ angepasst, statt der bisherigen Annahme von 200 m³. Im Vergleich der Gebührenbelastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt zwischen den Jahren 2023 und 2024 ergibt sich eine Steigerung der Gebühren um insgesamt 67,10 EUR, was einer Erhöhung von 8,1 % entspricht. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 9Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 182/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 182/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Wochenmärkte in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung mit den darin ermittelten Sätzen zu verabschieden sowie die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren zu beschließen.
Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten für die Wochenmärkte belaufen sich im Jahr 2024 auf 50.601 Euro. Dieser Betrag liegt um 2.698 Euro über der Kostenplanung des Vorjahres, wobei ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 2.800 Euro einzurechnen ist. Aufgrund der Erwartung einer leicht sinkenden Anzahl an Marktbeschickenden werden die geplanten Frontmeter im Vergleich zum Vorjahr angepasst.
Zur Sicherstellung der Kostendeckung steigt der Gebührensatz von 2,20 Euro auf 2,30 Euro pro Frontmeter. In der Gesamtrechnung führt diese Anpassung im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2024 zu einer Verringerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 400 Euro. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2023 sowie in den Rat am 13. Dezember 2023 vorgelegt.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 188/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 188/2023 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 29. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu verabschieden.
Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 381.774 Euro. Dies entspricht einer Steigerung der Kosten um 21.500 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden tarifliche Erhöhungen sowie die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR angeführt, die unter anderem auf gestiegene Treibstoffpreise zurückzuführen ist. Zudem wurde eine Inflationsrate von 7,4 % in die Planung einbezogen. Ein weiterer Faktor für die Kostenänderung ist die Zunahme der zu veranlagenden Meter durch neue Straßen.
Die Gebühren steigen im Durchschnitt um etwa 3,89 Prozent. Konkret erhöht sich der Satz für Anliegerstraßen bei einer wöchentlichen Reinigung von 2,47 Euro auf 2,57 Euro pro Frontmeter. Bei zwei wöchentlichen Reinigungen steigt der Betrag von 4,94 Euro auf 5,14 Euro. Für innerörtliche Straßen wird ein Satz von 2,42 Euro und für überörtliche Straßen von 2,29 Euro pro Frontmeter festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt für das Jahr 2024 auf 1,81 Prozent. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass sie die Kosten decken, wobei der Öffentlichkeitsanteil bei 11,5 Prozent liegt.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 183/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 183/2023 sieht die Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zu verabschieden.
Die Kosten für die thermische Behandlung in der Müllverbrennungsanlage am Asdonkshof steigen an. Grund hierfür ist die Einführung der CO2-Bepreisung nach dem Bundesemissionshandelsgesetz, wodurch sich die Gebühr für Restabfall von 94,10 Euro auf 110,00 Euro pro Tonne erhöht. Auch die Tonnagegebühr für Bioabfall steigt von 97,00 Euro auf 105,00 Euro an, während die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt mit 65,00 Euro unverändert bleibt. Die jährliche Grundgebühr pro Einwohner bleibt mit 2,50 Euro konstant, weist jedoch eine interne Verschiebung von 0,01 Euro zugunsten der Bioabfälle auf.
Zusätzlich werden Kostensteigerungen beim Entsorgungsunternehmen aufgeführt, die unter anderem auf gestiegene Lohn-, Diesel-, Material- und Fahrzeugkosten zurückzuführen sind. Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um etwa 200.735 Euro auf rund 2,49 Millionen Euro. Die Gebühren für Restmüll erhöhen sich im Durchschnitt um 5,58 Prozent, die für Biomüll um 8,18 Prozent. Die Verwaltung plant, die Kosten durch den Einsatz von Mitteln aus der Gebührenrücklage sowie durch die Anpassung der Leistungsgebühren zu decken.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 192/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 192/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zu verabschieden.
Die im Gebührenhaushalt für 2024 zu deckenden Kosten belaufen sich auf 6.847.294 EUR, was einem Anstieg von rund 475.828 EUR gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung ist der Anstieg der kalkulatorischen Abschreibungen. Dieser resultiert aus der Übernahme neuer Kanäle in das städtische Kanalvermögen sowie aus einem Anstieg der Preisindizes für die Bauwirtschaft, der aufgrund der Inflation mit einem Zuwachs von 14,9 % kalkuliert wird. Zudem steigt der Beitrag an die LINEG auf 2.950.221 EUR.
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 3,49 EUR auf 3,81 EUR pro Kubikmeter, da die geplanten Frischwassermengen zurückgehen. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,85 EUR auf 0,90 EUR pro Quadratmeter an, was auf eine Zunahme versiegelter städtischer Flächen zurückzuführen ist. Die Gebühren für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser werden entsprechend auf 1,28 EUR pro Kubikmeter für den Niederschlagskanal und 3,81 EUR pro Kubikmeter für den Schmutz- oder Mischwasserkanal angepasst. Die Gebührensätze sind so kalkuliert, dass die Kosten gedeckt werden.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 184/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 184/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 31. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu verabschieden.
Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich für das Jahr 2024 auf 94.920 Euro. Dieser Betrag liegt um 3.991 Euro über der Kostenplanung des Vorjahres. Die Kosten verteilen sich auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen in Höhe von 46.530 Euro und auf die Entsorgung von abflusslosen Gruben in Höhe von 48.390 Euro. In die Kalkulation fließt zudem ein Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 1.000 Euro ein.
In der Planung für 2024 bleibt die Gesamtzahl der Anlagen unverändert, wobei die Anzahl der Kleinkläranlagen zunimmt und die der abflusslosen Gruben abnimmt. Da der Verwaltungskostenanteil auf die Anzahl der Anlagen aufgeteilt wird, ergeben sich Verschiebungen bei den anteiligen Kosten. Die Gebührensätze für Kleinkläranlagen steigen von bisher 86,50 Euro auf 96,90 Euro pro Kubikmeter, während die Sätze für abflusslose Gruben von 57,50 Euro auf 56,30 Euro pro Kubikmeter sinken. Die Gebührensätze sind auf Kostendeckung ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · Nr.: 185/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 185/2023 sieht die Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 34. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu verabschieden.
Die Gesamtkosten für das Bestattungswesen steigen laut der Kalkulation der Verwaltung um 8,21 Prozent auf 829.398 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Die Gebühren sollen kostendeckend gestaltet sein, wobei der Anteil der Öffentlichkeit bei 20,4 Prozent liegt. In der Kalkulation wurde die Gewichtung von Erdwahlgräbern verringert, da die Bedeutung der Grablage und Verlängerungsoptionen abgenommen hat, was zu einer Entlastung der Verleihungsgebühren für diese Grabart führt. Im Gegenzug wurde die Berechnung für Aschestreufelder angepasst, indem die Nutzungsrechte nun auf 25 Jahre und die Pflegegebühren auf die gesamte Ruhezeit der Asche ausgeweicht wurden.
Weitere Anpassungen betreffen die Grabpflege, deren Kosten aufgrund eines erhöhten Personalaufwands und einer Erhöhung der Mähvorgänge von 12 auf 16 pro Jahr steigen. Die Gebühren für die Nutzung von Leichen- und Kühlzellen wurden neu geplant, um die Nutzung von Kühlzellen ohne medizinische Notwendigkeit zu begrenzen. Zudem wurde die Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen um die Vollabdeckung von Urnengräbern erweitert. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 1,81 Prozent gesenkt.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Haushaltsberatungen 2024Zur Vorlage · Nr.: 200/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 200/2023 informiert über den aktuellen Sachstand der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Neukirchen-Vluyn. Der Entwurf der Haushaltssatzung, der bereits am 27. September 2023 eingebracht wurde, konnte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht als genehmigungsfähig dargestellt werden. Zu den Ursachen gehören der Wegfall der Bilanzierungshilfe sowie steigende Personalkosten infolge von Tariferhöhungen. In der Folge wurde die Verabschiedung des Haushalts auf den ersten Sitzungszug des Jahres 2024 verschoben.
Nach aktuellem Stand zeigen die Steuerschätzungen für November sowie die erste Modellrechnung keine wesentlichen Veränderungen bei den Erträgen der Allgemeinen Finanzwirtschaft. Es ist jedoch mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen, da Informationen des Kreises Wesel auf eine Verschlechterung hindeuten. Konkrete Zahlen hierzu werden erst nach Vorlage des Haushaltsentwurfs des Kreises Wesel im Dezember 2024 erwartet.
Zudem wird auf einen Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW zum dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetz verwiesen. Dieser sieht Vereinfachungen beim Erreichen eines Haushaltsausgleichs vor, etwa durch angepasste Schwellenwerte für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Da die endgültige Verabschiedung dieses Gesetzes im Frühjahr 2024 geplant ist, kann die Genehmigung der Haushaltssatzung erst nach Bekanntwerden der finalen gesetzlichen Anpassungen erfolgen.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 16SG Neukirchen-Vluyn e.V. - Zuschuss zum Bau einer Pumptrack-AnlageZur Vorlage · Nr.: 203/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 203/2023 sieht die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses für den SG Neukirchen-Vluyn e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist die Finanzierung des Baus einer Pumptrack-Anlage. Der Verein hat bereits im Rahmen der Förderrichtlinie Moderne Sportstätten 2022 eine positive Förderempfehlung der Staatskanzlei erhalten, wodurch 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch das Land übernommen werden. Das Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf 244.428,87 Euro.
Im laufenden Jahr wurden bereits 73.328,66 Euro über die städtische Sportförderrichtlinie zugesichert. Ursprünglich war eine Finanzierung der verbleibenden Kosten über Spenden und Sponsoring geplant. Durch den Rückzug von zwei größeren Spendenzusagen in Höhe von insgesamt 12.000 Euro ist jedoch eine Finanzierungslücke entstanden. Der Verein konnte bisher Spenden in Höhe von 37.400 Euro von lokalen Unternehmen und Vereinen akquirieren.
Um die Planungssicherheit für das Bauvorhaben zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dem Verein einen weiteren Zuschuss in Höhe von maximal 18.741,21 Euro als überplanmäßige Aufwendung nach § 83 GO NRW zu gewähren. Die Deckung dieser Mittel soll aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse erfolgen. Die Mittel sind nach 2024 zu übertragen. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu führen, wobei nicht verwendete Beträge zurückerstattet werden müssen. Nach der Fertigstellung wird die Anlage als öffentlicher Bereich für Kinder und Jugendliche durch die Pächter und Betreiber zur Verfügung stehen.
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- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 17Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 058/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 058/2022 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Klärung der Durchführung von Osterfeuern. Gemäß dem Landesimissionsschutzgesetz NRW ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt, sofern die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder belästigt wird. Eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer ist möglich, erfordert jedoch eine entsprechende ordnungsbehördliche Regelung. Bisherige Anmeldungen zeigten, dass neben Vereinen und Organisationen auch vermehrt Privatpersonen Feuer entzündeten, die primär der Entsorgung von Gartenabfällen dienten und keinen öffentlichen Brauchtumscharakter aufwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der Osterfeuer in Neukirchen-Vluyn im Vergleich zu ähnlichen Kommunen hoch ist. Neben der rechtlichen Komponente werden ökologische und sicherheitstechnische Aspekte angeführt. Die zunehmenden Trockenperioden erhöhen die Waldbrandgefahr durch gleichzeitige Feuer. Zudem wird auf die Feinstaubbelastung sowie auf die Gefährdung von Kleintieren und Vogelbruten in den Reisighaufen hingewiesen. Die neue Verordnung soll die Durchführung von Brauchtumsfeuern regeln und gleichzeitig die Auswirkungen auf Umwelt und Klimaschutz minimieren, ohne das Brauchtum an sich zu unterbinden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 160/2023-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 160/2023-1 sieht die Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Baubetriebshof im Kalenderjahr 2025 vor. Bei dem geplanten Fahrzeug handelt es sich um einen allradgetriebenen Klein-LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen, der mit verschiedenen Anbaugeräten betrieben werden kann. Der Einsatz erfolgt im Bereich der Grünflächenunterhaltung sowie des Winterdienstes. Im Sommer dient das Fahrzeug zur Bewässerung von Grün- und Gehölzflächen, während im Winter der Einsatz von Feuchtsalzstreuern und Schneepflügen auf Geh- und Radwegen sowie in kleineren Straßen vorgesehen ist.
Die Beschaffung ist aufgrund des Alters des aktuellen Fahrzeugs, das zum Zeitpunkt des Austauschs 13 Jahre alt sein wird, sowie des steigenden Reparaturaufwands und der Verschleißerscheinungen geplant. Um ungeplante Ausfallzeiten zu vermeiden, wird die Bereitstellung der Mittel beantragt. Der geschätzte Mittelbedarf beläuft sich auf 155.000 Euro. Damit ein frühzeitiger Beginn des Vergabeverfahrens möglich ist, wird zudem die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt.
Eine Marktsondierung im Jahr 2023 ergab, dass die Beschaffungskosten aufgrund neuer Abgasnormen und der allgemeinen Preisentwicklung gestiegen sind. Für den Bereich der elektrischen Antriebe wurden bislang keine vergleichbaren Alternativen identifiziert, die den Leistungsanforderungen und Gewichtsgrenzen im Winterdienst entsprechen. Nach der Erstellung des Leistungsverzeichnisses soll die Ausschreibung im kommenden Jahr erfolgen, wobei die Inbetriebnahme für 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 161/2023-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 161/2023-1 sieht die Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Kalenderjahr 2025 vor. Hierfür wird die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt, um ein rechtzeitiges Vergabeverfahren zu ermöglichen. Der geschätzte Investitionsbedarf beläuft sich auf 200.000 Euro.
Der Austausch des bestehenden Geräteträgers ist aufgrund des Alters der Maschine von 27 Jahren sowie eines gestiegenen Reparaturaufwands und Verschleißes geplant. Das Gerät wird im Bereich der Friedhofs- und Grünflächenunterhaltung eingesetzt, unter anderem für die Grabreihtung sowie für Erdarbeiten und Baumpflanzungen. Da der zweite, baugleiche Bagger im Jahr 2025 bereits 15 Jahre alt sein wird, ist die Maschine für die Aufgabenverrichtung des Baubetriebshofes von Bedeutung.
Im Rahmen der Planung prüft die Verwaltung derzeit alternative Optionen. Aufgrund rückläufiger Zahlen bei Erdbestattungen wird untersucht, ob die Vorhaltung eines zweiten vollwertigen Friedhofsbaggers notwendig ist oder ob die Anschaffung eines kostengünstigeren Minibaggers eine Alternative darstellt. Dabei werden die technischen Einschränkungen eines Minibaggers, wie ein geringerer Arbeitsradius und der notwendige Transport auf Anhängern, gegen die Kostenersparnis abgewogen. Eine Marktsondierung hat bereits ergeben, dass die Beschaffungskosten aufgrund von Abgasnormen und Preisentwicklungen im Vergleich zu früheren Anschaffungen gestiegen sind. Nach der konzeptionellen Prüfung soll das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung im Jahr 2024 durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Mitteilungen und Anfragen
- 21Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 20.09.2023
- 3Mitteilungen und Anfragen