Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 058/2022 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Klärung der Durchführung von Osterfeuern. Gemäß dem Landesimissionsschutzgesetz NRW ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt, sofern die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder belästigt wird. Eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer ist möglich, erfordert jedoch eine entsprechende ordnungsbehördliche Regelung. Bisherige Anmeldungen zeigten, dass neben Vereinen und Organisationen auch vermehrt Privatpersonen Feuer entzündeten, die primär der Entsorgung von Gartenabfällen dienten und keinen öffentlichen Brauchtumscharakter aufwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der Osterfeuer in Neukirchen-Vluyn im Vergleich zu ähnlichen Kommunen hoch ist. Neben der rechtlichen Komponente werden ökologische und sicherheitstechnische Aspekte angeführt. Die zunehmenden Trockenperioden erhöhen die Waldbrandgefahr durch gleichzeitige Feuer. Zudem wird auf die Feinstaubbelastung sowie auf die Gefährdung von Kleintieren und Vogelbruten in den Reisighaufen hingewiesen. Die neue Verordnung soll die Durchführung von Brauchtumsfeuern regeln und gleichzeitig die Auswirkungen auf Umwelt und Klimaschutz minimieren, ohne das Brauchtum an sich zu unterbinden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @