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BESCHLUSSVORLAGE

Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Stellplatz Mobilheim/Tinyhouse

Nr.: 198/2023 29.11.2023

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 198/2023 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Der Antrag umfasst die Erschließung eines Gebiets in Neukirchen-Vluyn mit Stellplätzen für Mobilheime und Tinyhouses, inklusive der entsprechenden Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.

Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Eingabe nicht den Voraussetzungen für eine Anregung oder Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW entspricht. Die Begründung stützt sich auf die Wohnsitzlage der Antragstellerin. Da die Person in der Stadt Moers wohnhaft ist, liegt keine Einwohnerschaft der Stadt Neukirchen-Vluyn vor, womit die Antragsberechtigung gemäß der geltenden Rechtslage nicht gegeben ist.

Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen. Die Verwaltung wird die Eingabe zwecks weiterer Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Stadt Moers weiterleiten. Es ergeben sich aus dem Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte.

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