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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024

Nr.: 192/2023 29.11.2023

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 192/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zu verabschieden.

Die im Gebührenhaushalt für 2024 zu deckenden Kosten belaufen sich auf 6.847.294 EUR, was einem Anstieg von rund 475.828 EUR gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung ist der Anstieg der kalkulatorischen Abschreibungen. Dieser resultiert aus der Übernahme neuer Kanäle in das städtische Kanalvermögen sowie aus einem Anstieg der Preisindizes für die Bauwirtschaft, der aufgrund der Inflation mit einem Zuwachs von 14,9 % kalkuliert wird. Zudem steigt der Beitrag an die LINEG auf 2.950.221 EUR.

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 3,49 EUR auf 3,81 EUR pro Kubikmeter, da die geplanten Frischwassermengen zurückgehen. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,85 EUR auf 0,90 EUR pro Quadratmeter an, was auf eine Zunahme versiegelter städtischer Flächen zurückzuführen ist. Die Gebühren für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser werden entsprechend auf 1,28 EUR pro Kubikmeter für den Niederschlagskanal und 3,81 EUR pro Kubikmeter für den Schmutz- oder Mischwasserkanal angepasst. Die Gebührensätze sind so kalkuliert, dass die Kosten gedeckt werden.

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