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BESCHLUSSVORLAGE

Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024

Nr.: 183/2023 29.11.2023

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 183/2023 sieht die Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zu verabschieden.

Die Kosten für die thermische Behandlung in der Müllverbrennungsanlage am Asdonkshof steigen an. Grund hierfür ist die Einführung der CO2-Bepreisung nach dem Bundesemissionshandelsgesetz, wodurch sich die Gebühr für Restabfall von 94,10 Euro auf 110,00 Euro pro Tonne erhöht. Auch die Tonnagegebühr für Bioabfall steigt von 97,00 Euro auf 105,00 Euro an, während die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt mit 65,00 Euro unverändert bleibt. Die jährliche Grundgebühr pro Einwohner bleibt mit 2,50 Euro konstant, weist jedoch eine interne Verschiebung von 0,01 Euro zugunsten der Bioabfälle auf.

Zusätzlich werden Kostensteigerungen beim Entsorgungsunternehmen aufgeführt, die unter anderem auf gestiegene Lohn-, Diesel-, Material- und Fahrzeugkosten zurückzuführen sind. Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um etwa 200.735 Euro auf rund 2,49 Millionen Euro. Die Gebühren für Restmüll erhöhen sich im Durchschnitt um 5,58 Prozent, die für Biomüll um 8,18 Prozent. Die Verwaltung plant, die Kosten durch den Einsatz von Mitteln aus der Gebührenrücklage sowie durch die Anpassung der Leistungsgebühren zu decken.

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