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BESCHLUSSVORLAGE

Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024

Nr.: 182/2023 29.11.2023

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 182/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Wochenmärkte in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung mit den darin ermittelten Sätzen zu verabschieden sowie die 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren zu beschließen.

Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten für die Wochenmärkte belaufen sich im Jahr 2024 auf 50.601 Euro. Dieser Betrag liegt um 2.698 Euro über der Kostenplanung des Vorjahres, wobei ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 2.800 Euro einzurechnen ist. Aufgrund der Erwartung einer leicht sinkenden Anzahl an Marktbeschickenden werden die geplanten Frontmeter im Vergleich zum Vorjahr angepasst.

Zur Sicherstellung der Kostendeckung steigt der Gebührensatz von 2,20 Euro auf 2,30 Euro pro Frontmeter. In der Gesamtrechnung führt diese Anpassung im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2024 zu einer Verringerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 400 Euro. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2023 sowie in den Rat am 13. Dezember 2023 vorgelegt.

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