Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 188/2023 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 29. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu verabschieden.
Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 381.774 Euro. Dies entspricht einer Steigerung der Kosten um 21.500 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden tarifliche Erhöhungen sowie die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR angeführt, die unter anderem auf gestiegene Treibstoffpreise zurückzuführen ist. Zudem wurde eine Inflationsrate von 7,4 % in die Planung einbezogen. Ein weiterer Faktor für die Kostenänderung ist die Zunahme der zu veranlagenden Meter durch neue Straßen.
Die Gebühren steigen im Durchschnitt um etwa 3,89 Prozent. Konkret erhöht sich der Satz für Anliegerstraßen bei einer wöchentlichen Reinigung von 2,47 Euro auf 2,57 Euro pro Frontmeter. Bei zwei wöchentlichen Reinigungen steigt der Betrag von 4,94 Euro auf 5,14 Euro. Für innerörtliche Straßen wird ein Satz von 2,42 Euro und für überörtliche Straßen von 2,29 Euro pro Frontmeter festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt für das Jahr 2024 auf 1,81 Prozent. Die Gebühren sind so kalkuliert, dass sie die Kosten decken, wobei der Öffentlichkeitsanteil bei 11,5 Prozent liegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 216 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @