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MITTEILUNGSVORLAGE

Vergleich der Gebührenbelastung 2023/2024

Nr.: 199/2023 29.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 199/2023 der Verwaltung legt einen Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2023 und 2024 vor. Als Grundlage für die Kalkulation dient das Modell des Bundes der Steuerzahler, welches die jährlichen Gebühren für eine repräsentative Musterfamilie betrachtet. In die Berechnung fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein.

Die Verwaltung führt die Kostenentwicklung auf die anhaltend hohe Inflation zurück, die zu gestiegenen Preisen bei Energie, Bauvorhaben, Unterhaltungsmaßnahmen und Dienstleistungen geführt hat. Zudem wirken sich die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowohl direkt als auch indirekt über interne Leistungsverrechnungen auf die Gebührenkalkulationen aus. Dies führt zu einem Anstieg der Gesamtkosten in den betroffenen Gebührenbereichen.

Für die Berechnung wurde der Schmutzwasserverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts in Neukirchen-Vluyn auf maximal 160 m³ angepasst, statt der bisherigen Annahme von 200 m³. Im Vergleich der Gebührenbelastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt zwischen den Jahren 2023 und 2024 ergibt sich eine Steigerung der Gebühren um insgesamt 67,10 EUR, was einer Erhöhung von 8,1 % entspricht. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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