Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 184/2023 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 31. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu verabschieden.
Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich für das Jahr 2024 auf 94.920 Euro. Dieser Betrag liegt um 3.991 Euro über der Kostenplanung des Vorjahres. Die Kosten verteilen sich auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen in Höhe von 46.530 Euro und auf die Entsorgung von abflusslosen Gruben in Höhe von 48.390 Euro. In die Kalkulation fließt zudem ein Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 1.000 Euro ein.
In der Planung für 2024 bleibt die Gesamtzahl der Anlagen unverändert, wobei die Anzahl der Kleinkläranlagen zunimmt und die der abflusslosen Gruben abnimmt. Da der Verwaltungskostenanteil auf die Anzahl der Anlagen aufgeteilt wird, ergeben sich Verschiebungen bei den anteiligen Kosten. Die Gebührensätze für Kleinkläranlagen steigen von bisher 86,50 Euro auf 96,90 Euro pro Kubikmeter, während die Sätze für abflusslose Gruben von 57,50 Euro auf 56,30 Euro pro Kubikmeter sinken. Die Gebührensätze sind auf Kostendeckung ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @