Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 161/2023-1 sieht die Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Kalenderjahr 2025 vor. Hierfür wird die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt, um ein rechtzeitiges Vergabeverfahren zu ermöglichen. Der geschätzte Investitionsbedarf beläuft sich auf 200.000 Euro.
Der Austausch des bestehenden Geräteträgers ist aufgrund des Alters der Maschine von 27 Jahren sowie eines gestiegenen Reparaturaufwands und Verschleißes geplant. Das Gerät wird im Bereich der Friedhofs- und Grünflächenunterhaltung eingesetzt, unter anderem für die Grabreihtung sowie für Erdarbeiten und Baumpflanzungen. Da der zweite, baugleiche Bagger im Jahr 2025 bereits 15 Jahre alt sein wird, ist die Maschine für die Aufgabenverrichtung des Baubetriebshofes von Bedeutung.
Im Rahmen der Planung prüft die Verwaltung derzeit alternative Optionen. Aufgrund rückläufiger Zahlen bei Erdbestattungen wird untersucht, ob die Vorhaltung eines zweiten vollwertigen Friedhofsbaggers notwendig ist oder ob die Anschaffung eines kostengünstigeren Minibaggers eine Alternative darstellt. Dabei werden die technischen Einschränkungen eines Minibaggers, wie ein geringerer Arbeitsradius und der notwendige Transport auf Anhängern, gegen die Kostenersparnis abgewogen. Eine Marktsondierung hat bereits ergeben, dass die Beschaffungskosten aufgrund von Abgasnormen und Preisentwicklungen im Vergleich zu früheren Anschaffungen gestiegen sind. Nach der konzeptionellen Prüfung soll das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung im Jahr 2024 durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @