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BESCHLUSSVORLAGE

SG Neukirchen-Vluyn e.V. - Zuschuss zum Bau einer Pumptrack-Anlage

Nr.: 203/2023 29.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 203/2023 sieht die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses für den SG Neukirchen-Vluyn e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist die Finanzierung des Baus einer Pumptrack-Anlage. Der Verein hat bereits im Rahmen der Förderrichtlinie Moderne Sportstätten 2022 eine positive Förderempfehlung der Staatskanzlei erhalten, wodurch 50 Prozent der förderfähigen Kosten durch das Land übernommen werden. Das Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf 244.428,87 Euro.

Im laufenden Jahr wurden bereits 73.328,66 Euro über die städtische Sportförderrichtlinie zugesichert. Ursprünglich war eine Finanzierung der verbleibenden Kosten über Spenden und Sponsoring geplant. Durch den Rückzug von zwei größeren Spendenzusagen in Höhe von insgesamt 12.000 Euro ist jedoch eine Finanzierungslücke entstanden. Der Verein konnte bisher Spenden in Höhe von 37.400 Euro von lokalen Unternehmen und Vereinen akquirieren.

Um die Planungssicherheit für das Bauvorhaben zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dem Verein einen weiteren Zuschuss in Höhe von maximal 18.741,21 Euro als überplanmäßige Aufwendung nach § 83 GO NRW zu gewähren. Die Deckung dieser Mittel soll aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse erfolgen. Die Mittel sind nach 2024 zu übertragen. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu führen, wobei nicht verwendete Beträge zurückerstattet werden müssen. Nach der Fertigstellung wird die Anlage als öffentlicher Bereich für Kinder und Jugendliche durch die Pächter und Betreiber zur Verfügung stehen.

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