Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 185/2023 sieht die Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 34. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu verabschieden.
Die Gesamtkosten für das Bestattungswesen steigen laut der Kalkulation der Verwaltung um 8,21 Prozent auf 829.398 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Die Gebühren sollen kostendeckend gestaltet sein, wobei der Anteil der Öffentlichkeit bei 20,4 Prozent liegt. In der Kalkulation wurde die Gewichtung von Erdwahlgräbern verringert, da die Bedeutung der Grablage und Verlängerungsoptionen abgenommen hat, was zu einer Entlastung der Verleihungsgebühren für diese Grabart führt. Im Gegenzug wurde die Berechnung für Aschestreufelder angepasst, indem die Nutzungsrechte nun auf 25 Jahre und die Pflegegebühren auf die gesamte Ruhezeit der Asche ausgeweicht wurden.
Weitere Anpassungen betreffen die Grabpflege, deren Kosten aufgrund eines erhöhten Personalaufwands und einer Erhöhung der Mähvorgänge von 12 auf 16 pro Jahr steigen. Die Gebühren für die Nutzung von Leichen- und Kühlzellen wurden neu geplant, um die Nutzung von Kühlzellen ohne medizinische Notwendigkeit zu begrenzen. Zudem wurde die Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen um die Vollabdeckung von Urnengräbern erweitert. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 1,81 Prozent gesenkt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @