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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 21.09.2022
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Stellenplan 2023Zur Vorlage · Nr.: 158/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 158/2022 sieht die Verabschiedung des Stellenplans für das Jahr 2023 vor. Der Entwurf umfasst die Ausweisung der erforderlichen Stellen für Beamte sowie tariflich Beschäftigte und folgt den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehent dem Rat, den beigefügten Plan zu beschließen.
Die Änderungen im Stellenplan 2023 resultieren aus personelle Umstrukturierungen und neuen Stellenbewertungen. Im Bereich der Beamten sind Stellenwertanhebungen in den Bereichen Politische Gremien, Zentrale Dienste und Brandschutz vorgesehen. Zudem erfolgt im Gebäudemanagement die Einrichtung einer Beamtenstelle durch die Umwandlung einer Tarifstelle. Im Bürgerservice wird eine Stelle nach einer Neubesetzung angepasst.
Bei den tariflich Beschäftigten sind verschiedene Verlagerungen und Anpassungen geplant. So werden Stellenanteile zwischen den Produktgruppen für Verkehrsangelegenheiten, Gebäudemanagement und die Unterhaltung von Grünflächen und Verkehrsflächen verschoben. Im Bereich des Gebäudemanagements werden Stellen zusammengelegt und deren Eingruppierung angepasst. Zudem findet eine organisatorische Verlagerung einer Stelle vom Umweltschutz zum Klimaschutz statt. Im gewerblichen Bereich des Baubetriebshofs werden drei Stellen zur Kompensation von Krankheitsausfällen und zur Bewirtschaftung neuer Flächen dauerhaft integriert.
Der Personalrat wurde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört. Er regte die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle als Personalreserve für Kindertageseinrichtungen an, um Vakanzen entgegenzuwirken. Diese Anregung kann laut Verwaltung aufgrund der haushaltssicherungstechnischen Rahmenbedingungen nicht umgesetzt werden. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 6Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 185/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 185/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Wochenmärkte im Jahr 2023. Die Grundlage für die aktuelle Kalkulation bildet ein Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG NRW. Da die Rechtskraft des Urteils des OVG NRW zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern derzeit noch durch eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht aussteht, orientiert sich die Verwaltung an der geplanten gesetzlichen Neuregelung des Landes NRW. Sollte die Verabschiedung und Verkündung der Gesetzesänderung nicht noch im Jahr 2022 erfolgen, wird die Beschlussfassung der Gebührenkalkulation verschoben, sodass die Gebührensätze aus dem Vorjahr weiterhin Bestand hätten.
Für das Jahr 2023 belaufen sich die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten auf 47.903 Euro, was einem Rückgang von etwa 134 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. In die Berechnung fließt zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.500 Euro ein. Aufgrund einer erwarteten leichten Abnahme der Anzahl an Marktbeschickern wurden die geplanten Frontmeter angepasst. Um die Kostendeckung zu gewährleisten, sieht die Vorlage eine Erhöhung des Gebührensatzes von 2,10 Euro auf 2,20 Euro pro Frontmeter vor. Dies führt im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2023 zu einer Steigerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 400 Euro. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 7Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 186/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 186/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 KAG NRW). Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedt und veröffentlicht werden, wird die Beschlussfassung auf eine rechtskräftige Gesetzesänderung vertagt, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand hätten. Eine Entscheidung über die neue Kalkulation ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
Die zu deckenden Kosten für das Jahr 2023 belaufen sich voraussichtlich auf 360.274 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 63.922 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Als Gründe für diesen Anstieg werden ein höherer Stellenanteil bei den Personalkosten sowie die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR genannt, die unter anderem auf gestiegene Treibstoffpreise zurückzuführen ist. Zudem müssen eine anteilige Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 sowie die Zunahme der zu veranlagenden Straßenmeter berücksichtigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt hingegen auf 1,86 %.
In der Folge steigen die Gebühren pro Frontmeter im Durchschnitt um etwa 21,23 %. Die Sätze für Anliegerstraßen bei wöchentlicher Reinigung erhöhen sich von 2,04 Euro auf 2,47 Euro, während die Sätze für innerörtliche Straßen von 1,92 Euro auf 2,33 Euro steigen. Die Gebühren für überörtliche Straßen werden von 1,82 Euro auf 2,21 Euro angepasst. Die Gebührenfestsetzung ist auf Kostendeckung ausgelegt, wobei der Öffentlichkeitsanteil bei 11,5 % liegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 8Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 187/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 187/2022 sieht die Festsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 sowie die 17. Änderung der entsprechenden Gebührensatzung vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Gebührenbedarfsberechnung und die Satzungsänderung zu verabschieden.
Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung sind im Vergleich zur Vorjahresplanung um rund 149.919 Euro auf 2.291.505 Euro gesunken. Ein wesentlicher Grund für die Senkung der Restmüllgebühren um durchschnittlich 6,07 % sind erwartete höhere Energieerlöse aus der Müllverbrennung am Asdonkshof. Konkret sinkt die Gebühr für die Tonne Restabfall von 108,60 Euro auf 94,10 Euro. Innerhalb der jährlichen Grundgebühr von 2,50 Euro pro Einwohner findet eine Verschiebung statt, wodurch der Anteil für Restmüll auf 1,55 Euro und der Anteil für Bioabfall auf 0,95 Euro angepasst wird.
Im Bereich der Bioabfallentsorgung ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,34 %. Dies ist auf steigende geplante Tonnagen und die Kostenverlagerung zulasten des Kompostierwerkes zurückzuführen. Die Tonnagegebühren für Baum- und Strauchschnitt sowie für Biomüll bleiben unverändert. Die Kosten für die Abfallentsorgung, die durch Gebühren zu decken sind, belaufen sich voraussichtlich auf 1.805.785 Euro. Die Kalkulation berücksichtigt zudem Anpassungen bei den Kosten im Zusammenhang mit den dualen Systemen Deutschland, wobei Einsparungen bei Einsammlung und Transport gegenüber der Vorjahresplanung ausgewiesen werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 188/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 188/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG NRW. Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet und veröffentlicht werden, wird die Beschlussfassung verschoben, bis eine rechtskräftige Änderung vorliegt; in diesem Fall würden die Gebührensätze des Vorjahres weiter Bestand haben. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
Die im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung zu deckenden Kosten belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6.371.466 EUR, was einer Steigerung von rund 26.175 EUR gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Der Beitrag an die LINEG steigt nach Verrechnung von Erstattungen auf 2.772.010 EUR. Zu den Kostenfaktoren gehören die Erstellung des Generalentwässerungsplanes sowie ein erhöhter Abschreibungsaufwand. Letzterer resultiert aus der Übernahme neuer Kanäle in das Kanalvermögen der Stadt sowie einem Anstieg des geplanten Preisindex für Ortskanäle um 20,8 %. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,86 % gesenkt.
Im Schmutzwasserbereich steigt die Gebühr von 3,43 EUR auf 3,49 EUR je m³, da die Kostensteigerungen die gebührensenkende Kostenüberdeckung aus Vorjahren übersteigen. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,84 EUR auf 0,85 EUR je m². Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte verzeichnen einen Anstieg um 126.500 EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 10Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 189/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 189/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 30. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu verabschieden.
Die Gesamtkosten, die durch die Gebühren gedeckt werden sollen, belaufen sich auf 90.929 Euro. Dieser Betrag liegt um 2.746 Euro unter der Planung des Vorjahres. Die Kosten verteilen sich auf 39.787 Euro für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und 51.142 Euro für die Entsorgung von abflusslosen Gruben. Für das Jahr 2023 wird bei beiden Entsorgungsarten mit leicht sinkenden Mengen des Grubeninhaltes gerechnet. Ein Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 1.000 Euro ist in die Berechnung einzurechnen. Zudem wird ein Beitrag an die LINEG für die Behandlung der Grubeninhalte berücksichtigt.
Die neuen Gebührensätze für das Jahr 2023 sehen vor, dass die Entsorgung von Kleinkläranlagen 86,50 Euro pro Kubikmeter kostet, während die Entsorgung von abflusslosen Gruben mit 57,50 Euro pro Kubikmeter berechnet wird. Die Gebührensätze steigen damit im Vergleich zum Vorjahr an. Die haushaltswirtschaftliche Auswirkung wird als kostendeckend beschrieben, wobei sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023 um 23.100 Euro vermindern.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 190/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 190/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), der die Berechnung von Abschreibungen und Verzinsungen bei langlebigen Anlagegütern betrifft. Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet werden, wird die Beschlussfassung auf eine rechtskräftige Änderung abgewartet, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand hätten. Eine Entscheidung ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 766.471 EUR, was einem leichten Rückgang gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Durch eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 20.000 EUR steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten jedoch auf 626.030 EUR an. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 0,54 % gegenüber der Vorjahresplanung.
In der Gebührenstruktur zeigt sich ein Trend zu pflegeleichten Grabarten, insbesondere zu Urnenbestattungen. Die Gebühren für die Nutzung der Feierhalle, der Leichenhalle und des Kühlraums steigen an, was unter anderem auf höhere Abschreibungen zurückzuführen ist. Auch die Gebühren für die Grabbereitung und Grabpflege erhöhen sich aufgrund der Kostenunterdeckung und einer angepassten Stundenvergütung für Personaleinsätze. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,86 % gesenkt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 12Vergleich der Gebührenbelastung 2022/2023Zur Vorlage · Nr.: 191/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 191/2022 legt einen Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2022 und 2023 vor. Die Darstellung basiert auf dem Modell des Bundes der Steuerzahler und bezieht sich auf die jährlichen Kosten einer repräsentativen Musterfamilie.
In die Berechnung fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein. Beim Vergleich der Gebührenbelastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes zwischen den Jahren 2022 und 2023 ergibt sich eine Steigerung der Benutzungsgebühren um insgesamt 1,53 %.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge im Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2022 sowie im Rat am 14. Dezember 2022 vorgesehen. Die Erstellung der Mitteilung erfolgte durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 13Bereitstellung von Mitteln für die Vergabe der Leistungsphasen 1 + 2 nach HOAI für die Reaktivierung der Strecke 9231 zwischen Moers und Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 207/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 207/2022 sieht die Bereitstellung von 40.000,00 Euro im Haushalt 2023 vor. Diese Mittel sind für die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI zur Reaktivierung der Schienenstrecke 9231 zwischen Moers und Neukirchen-Vluyn vorgesehen.
Hintergrund der Vorlage ist die Fortführung der Planungen für die Reaktivierung der Niederrheinbahn. Nachdem der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die fachliche Zuständigkeit für die weitere Planung übernommen und Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt hat, wurde die Maßnahme in das Zielnetz 2040 aufgenommen. Die Kosten für die Beauftragung der ersten beiden Leistungsphasen werden auf 2,3 Millionen Euro geschätzt. Da das Land NRW 90 Prozent dieser Kosten übernimmt, verbleibt ein Eigenanteil, den der VRR zur Hälfte trägt. Die verbleibenden 115.000,00 Euro müssen von den beteiligten Gebietskörperschaften oder Dritten aufgebracht werden.
In Abstimmungen zwischen den Städten Moers und Neukirchen-Vluyn, dem Kreis Wesel und der NIAG wurde die Bereitschaft signalisiert, die Kosten anteilig zu tragen. Da seitens der NIAG noch Vorbehalte hinsichtlich der weiteren Priorisierung durch den VRR bestehen, ist die genaue Höhe der Kostenbeteiligung noch nicht abschließend feststellbar. Die Verwaltung empfiehlt daher die Einstellung der vollen Summe von 40.000,00 Euro in den Haushalt, um die Finanzierung der Planungsleistungen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 14Investitionsvorhaben: Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-16 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage der Stadt Neukirchen-Vluyn sieht die Bereitstellung von Mitteln für die Modernisierung der Gesamtschule Niederberg vor. Das Vorhaben umfasst die Durchführung der sogenannten Option 3, welche die Modernisierung der Schule sowie die Installation zusätzlicher Grünfassaden an den Gebäudeteilen B, C und G beinhaltet. Da die geplanten Maßnahmen eine Wertgrenze von 100.000 Euro überschreiten, ist ein Finanzierungs- und Haushaltsbeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss erforderlich.
Die Maßnahme wird als klimarelevant eingestuft. Während durch die Errichtung eines Anbaus eine zusätzliche Bodenversiegelung in diesem Bereich entsteht, sieht das Projekt Kompensationsmaßnahmen vor. Dazu gehören die Installation einer modernen Lüftungsanlage im Pädagogischen Zentrum des Gymnasiums, die Begrünung eines Daches auf dem neuen Anbau, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zwei Dachflächen sowie der Einbau einer LED-Beleuchtung.
Der Investitionsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 9. November 2022 gefasst. Die zuständige Fachabteilung bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung sowie der Investitionsrichtlinien der Stadt vorliegen. Der Sachverhalt basiert auf vorangegangenen Vorlagen, wobei seit dem letzten Investitionsbeschluss keine inhaltlichen Änderungen eingetreten sind. Dem Beschlussvorschlag liegen detaillierte Unterlagen wie eine Gesamtkostenberechnung, ein Maßnahmenkatalog und eine Energieberatung bei.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-Vluyn - Ausrichtung des Kreiszeltlagers der Jugendfeuerwehren 2023Zur Vorlage · Nr.: 209/2022 · NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 15.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-Vluyn vor. Die Mittel sollen im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 83 GO NRW zur Ausrichtung des Kreiszeltlagers der Jugendfeuerwehren im Jahr 2023 bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch einen Anteil des Jahresüberschusses 2021 der Sparkasse am Niederrhein erfolgen, der der Stadt Neukirchen-Vluyn anteilig ausgeschüttet wurde.
Das Kreiszeltlager findet im wechselnden Rhythmus zwischen den Kommunen des Kreises Wesel statt und wird voraussichtlich etwa 450 Teilnehmende über drei Tage umfassen. Die Ausrichtung in Neukirchen-Vluyn im Jahr 2023 ist zudem mit dem 40-jährigen Jubiläum der örtlichen Jugendfeuerwehr verknüpft. Als Veranstaltungsort wurde die ehemalige Sportplatzfläche Klingerhuf in die engere Wahl gezogen, da eine Nutzung der Fläche westlich der zentralen Sportanlage aufgrund möglicher Beeinträchtigungen des Schulbetriebs als weniger geeignet eingestuft wurde.
Die Planung umfasst die Herrichtung der Fläche durch den Baubetriebshof sowie die Anmietung von sanitären Containern. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Programm sollen primär durch Teilnahmegebühren gedeckt werden. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Verpflichtung gebunden, nach Abschluss der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis zu erbringen und nicht verwendete Mittel zurückzuerstatten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Haushaltsberatungen 2023 hier: Bereitstellung von Planungskosten für die Umsetzung des Klimafreundlichen MobilitätskonzeptesZur Vorlage · Nr.: 198/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung von Planungskosten für das Klimafreundliche Mobilitätskonzept vor. Der Antrag, der ursprünglich von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss gestellt wurde, sieht die Bereitstellung von 80.000 Euro vor. Diese Mittel sollen für Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Kreisverkehren sowie zur Qualifizierung eines Förderantrags verwendet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Kreisverkehren zu bündeln. Für die Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahmen wird mit Kosten in Höhe von etwa 500.000 Euro gerechnet, wobei die Refinanzierung von der Bewilligung eines Förderprogramms abhängt. Sofern die Maßnahmen förderfähig sind, sollen die Planungskosten beim Fördergeber angemeldet werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung zusätzlicher Projekte über die für 2023 angemeldeten Maßnahmen hinaus aufgrund der Haushaltslage nicht ohne Einschränkungen möglich ist. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die im Straßenbau oder im Mobilitätsmanagement ausgeschriebene Stelle zeitnah besetzt wird. Die Bereitstellung der Planungskosten dient laut Vorlage der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Förderung des nicht-motorisierten Individualverkehrs.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 17Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · Nr.: 202/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2022 befasst sich mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 und der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über verschiedene finanzielle Anpassungen und Zuschüsse. So wird vorgeschlagen, den Karnevalsvereinen KG Blau-Weisse Funken und Neukirchen Vlü-Ka-Ge einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren, um mögliche Defizite bei der Durchführung des Rosenmontagszuges auszugleichen. Zudem sollen der Ausschuss die aufgeführten Veränderungen in der Veränderungsliste sowie die Zuschüsse Nr. 1 bis Nr. 3 der Zuschussliste zustimmen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde bereits mit einem prognostizierten negativen Jahresergebnis von rund 861.000 Euro vorgelegt. Durch die in der Vorlage aufgeführten Veränderungen im Ergebnisplan wird eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um etwa 271.000 Euro erwartet. Zur Sicherstellung der Liquidität ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 18 Millionen Euro zu reduzieren.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2023. Hierbei ist vorgesehen, die Übernahme von Lehrgangsgebühren für den Angestelltenlehrgang II durch die Stadt wieder aufzunehmen. Für das Freizeitbad ist eine Preisanpassung auf 6,00 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Summe der Konsolidierungsbeiträge für das Haushaltsjahr 2023 beläuft sich auf 3.390.321 Euro. Nach der Beratung im Ausschuss soll der Haushaltsplan zur Entscheidung an den Rat verwiesen werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 17.1Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · Nr.: 202/2022-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2022-1 befasst sich mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 und der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro an die Karnevalsvereine KG Blau-Weisse Funken und Neukirchen Vlü-Ka-Ge, um mögliche Defizite beim Rosenmontagszug auszugleichen. Zudem werden die Zustimmung zu verschiedenen Veränderungslisten sowie die Bewilligung spezifischer Zuschüsse im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beantragt.
Der Haushaltsentwurf 2023 wurde mit einem erwarteten negativen Jahresergebnis von rund 861.000 Euro vorgelegt. Durch die in der Vorlage aufgeführten Veränderungen ergibt sich eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um 326.65<0xC2>8 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Auch bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie der Investitionstätigkeit sind Verschlechterungen zu verzeichnen, was Auswirkungen auf die Kreditermächtigung hat. Zur Sicherstellung der Liquidität ist die Aufnahme kurzfristiger Kassenkredite vorgesehen, wobei der Höchstbetrag auf 18 Millionen Euro reduziert werden soll.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2023. Hierbei sind Maßnahmen wie die Übernahme von Lehrgangsgebühren für den Angestelltenlehrgang II sowie eine geplante Preisanpassung im Freizeitbad auf 6,00 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung plant, die Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen dem Rat am 14.12.2022 zur Verabschiedung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 21.09.2022
- 3Niederschlagungen im Bereich der GewerbesteuerErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 4Grundstücksangelegenheiten Neukirchener RingErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 5Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2022- PersonalangelegenheitErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 6Mitteilungen und Anfragen