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BESCHLUSSVORLAGE

Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 186/2022 30.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 186/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 KAG NRW). Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedt und veröffentlicht werden, wird die Beschlussfassung auf eine rechtskräftige Gesetzesänderung vertagt, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand hätten. Eine Entscheidung über die neue Kalkulation ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.

Die zu deckenden Kosten für das Jahr 2023 belaufen sich voraussichtlich auf 360.274 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 63.922 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Als Gründe für diesen Anstieg werden ein höherer Stellenanteil bei den Personalkosten sowie die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR genannt, die unter anderem auf gestiegene Treibstoffpreise zurückzuführen ist. Zudem müssen eine anteilige Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 sowie die Zunahme der zu veranlagenden Straßenmeter berücksichtigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt hingegen auf 1,86 %.

In der Folge steigen die Gebühren pro Frontmeter im Durchschnitt um etwa 21,23 %. Die Sätze für Anliegerstraßen bei wöchentlicher Reinigung erhöhen sich von 2,04 Euro auf 2,47 Euro, während die Sätze für innerörtliche Straßen von 1,92 Euro auf 2,33 Euro steigen. Die Gebühren für überörtliche Straßen werden von 1,82 Euro auf 2,21 Euro angepasst. Die Gebührenfestsetzung ist auf Kostendeckung ausgelegt, wobei der Öffentlichkeitsanteil bei 11,5 % liegt.

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