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BESCHLUSSVORLAGE

Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 190/2022 30.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 190/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), der die Berechnung von Abschreibungen und Verzinsungen bei langlebigen Anlagegütern betrifft. Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet werden, wird die Beschlussfassung auf eine rechtskräftige Änderung abgewartet, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand hätten. Eine Entscheidung ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.

Die Gesamtkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 766.471 EUR, was einem leichten Rückgang gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Durch eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 20.000 EUR steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten jedoch auf 626.030 EUR an. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 0,54 % gegenüber der Vorjahresplanung.

In der Gebührenstruktur zeigt sich ein Trend zu pflegeleichten Grabarten, insbesondere zu Urnenbestattungen. Die Gebühren für die Nutzung der Feierhalle, der Leichenhalle und des Kühlraums steigen an, was unter anderem auf höhere Abschreibungen zurückzuführen ist. Auch die Gebühren für die Grabbereitung und Grabpflege erhöhen sich aufgrund der Kostenunterdeckung und einer angepassten Stundenvergütung für Personaleinsätze. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,86 % gesenkt.

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