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BESCHLUSSVORLAGE

Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 185/2022 30.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 185/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Wochenmärkte im Jahr 2023. Die Grundlage für die aktuelle Kalkulation bildet ein Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG NRW. Da die Rechtskraft des Urteils des OVG NRW zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern derzeit noch durch eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht aussteht, orientiert sich die Verwaltung an der geplanten gesetzlichen Neuregelung des Landes NRW. Sollte die Verabschiedung und Verkündung der Gesetzesänderung nicht noch im Jahr 2022 erfolgen, wird die Beschlussfassung der Gebührenkalkulation verschoben, sodass die Gebührensätze aus dem Vorjahr weiterhin Bestand hätten.

Für das Jahr 2023 belaufen sich die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten auf 47.903 Euro, was einem Rückgang von etwa 134 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. In die Berechnung fließt zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.500 Euro ein. Aufgrund einer erwarteten leichten Abnahme der Anzahl an Marktbeschickern wurden die geplanten Frontmeter angepasst. Um die Kostendeckung zu gewährleisten, sieht die Vorlage eine Erhöhung des Gebührensatzes von 2,10 Euro auf 2,20 Euro pro Frontmeter vor. Dies führt im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2023 zu einer Steigerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 400 Euro. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.

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