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BESCHLUSSVORLAGE

Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses

Nr.: 202/2022-1 30.11.2022

🟢 Beschlossen 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2022-1 befasst sich mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 und der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro an die Karnevalsvereine KG Blau-Weisse Funken und Neukirchen Vlü-Ka-Ge, um mögliche Defizite beim Rosenmontagszug auszugleichen. Zudem werden die Zustimmung zu verschiedenen Veränderungslisten sowie die Bewilligung spezifischer Zuschüsse im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beantragt.

Der Haushaltsentwurf 2023 wurde mit einem erwarteten negativen Jahresergebnis von rund 861.000 Euro vorgelegt. Durch die in der Vorlage aufgeführten Veränderungen ergibt sich eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um 326.65<0xC2>8 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Auch bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie der Investitionstätigkeit sind Verschlechterungen zu verzeichnen, was Auswirkungen auf die Kreditermächtigung hat. Zur Sicherstellung der Liquidität ist die Aufnahme kurzfristiger Kassenkredite vorgesehen, wobei der Höchstbetrag auf 18 Millionen Euro reduziert werden soll.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für 2023. Hierbei sind Maßnahmen wie die Übernahme von Lehrgangsgebühren für den Angestelltenlehrgang II sowie eine geplante Preisanpassung im Freizeitbad auf 6,00 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Verwaltung plant, die Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen dem Rat am 14.12.2022 zur Verabschiedung vorzulegen.

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