Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

MITTEILUNGSVORLAGE

Vergleich der Gebührenbelastung 2022/2023

Nr.: 191/2022 30.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 191/2022 legt einen Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2022 und 2023 vor. Die Darstellung basiert auf dem Modell des Bundes der Steuerzahler und bezieht sich auf die jährlichen Kosten einer repräsentativen Musterfamilie.

In die Berechnung fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein. Beim Vergleich der Gebührenbelastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes zwischen den Jahren 2022 und 2023 ergibt sich eine Steigerung der Benutzungsgebühren um insgesamt 1,53 %.

Die Vorlage war für die Beratungsfolge im Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2022 sowie im Rat am 14. Dezember 2022 vorgesehen. Die Erstellung der Mitteilung erfolgte durch die Erste Beigeordnete.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 106 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge