Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)

Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-Vluyn - Ausrichtung des Kreiszeltlagers der Jugendfeuerwehren 2023

Nr.: 209/2022 30.11.2022

🟢 Beschlossen 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 15.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-Vluyn vor. Die Mittel sollen im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 83 GO NRW zur Ausrichtung des Kreiszeltlagers der Jugendfeuerwehren im Jahr 2023 bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch einen Anteil des Jahresüberschusses 2021 der Sparkasse am Niederrhein erfolgen, der der Stadt Neukirchen-Vluyn anteilig ausgeschüttet wurde.

Das Kreiszeltlager findet im wechselnden Rhythmus zwischen den Kommunen des Kreises Wesel statt und wird voraussichtlich etwa 450 Teilnehmende über drei Tage umfassen. Die Ausrichtung in Neukirchen-Vluyn im Jahr 2023 ist zudem mit dem 40-jährigen Jubiläum der örtlichen Jugendfeuerwehr verknüpft. Als Veranstaltungsort wurde die ehemalige Sportplatzfläche Klingerhuf in die engere Wahl gezogen, da eine Nutzung der Fläche westlich der zentralen Sportanlage aufgrund möglicher Beeinträchtigungen des Schulbetriebs als weniger geeignet eingestuft wurde.

Die Planung umfasst die Herrichtung der Fläche durch den Baubetriebshof sowie die Anmietung von sanitären Containern. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Programm sollen primär durch Teilnahmegebühren gedeckt werden. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Verpflichtung gebunden, nach Abschluss der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis zu erbringen und nicht verwendete Mittel zurückzuerstatten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge