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BESCHLUSSVORLAGE

Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 187/2022 30.11.2022

🟢 Beschlossen 30.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 187/2022 sieht die Festsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung im Jahr 2023 sowie die 17. Änderung der entsprechenden Gebührensatzung vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Gebührenbedarfsberechnung und die Satzungsänderung zu verabschieden.

Die Gesamtkosten der Abfallentsorgung sind im Vergleich zur Vorjahresplanung um rund 149.919 Euro auf 2.291.505 Euro gesunken. Ein wesentlicher Grund für die Senkung der Restmüllgebühren um durchschnittlich 6,07 % sind erwartete höhere Energieerlöse aus der Müllverbrennung am Asdonkshof. Konkret sinkt die Gebühr für die Tonne Restabfall von 108,60 Euro auf 94,10 Euro. Innerhalb der jährlichen Grundgebühr von 2,50 Euro pro Einwohner findet eine Verschiebung statt, wodurch der Anteil für Restmüll auf 1,55 Euro und der Anteil für Bioabfall auf 0,95 Euro angepasst wird.

Im Bereich der Bioabfallentsorgung ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,34 %. Dies ist auf steigende geplante Tonnagen und die Kostenverlagerung zulasten des Kompostierwerkes zurückzuführen. Die Tonnagegebühren für Baum- und Strauchschnitt sowie für Biomüll bleiben unverändert. Die Kosten für die Abfallentsorgung, die durch Gebühren zu decken sind, belaufen sich voraussichtlich auf 1.805.785 Euro. Die Kalkulation berücksichtigt zudem Anpassungen bei den Kosten im Zusammenhang mit den dualen Systemen Deutschland, wobei Einsparungen bei Einsammlung und Transport gegenüber der Vorjahresplanung ausgewiesen werden.

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