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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 188/2022 30.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 188/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2023. Die Kalkulation basiert auf dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 6 KAG NRW. Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet und veröffentlicht werden, wird die Beschlussfassung verschoben, bis eine rechtskräftige Änderung vorliegt; in diesem Fall würden die Gebührensätze des Vorjahres weiter Bestand haben. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.

Die im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung zu deckenden Kosten belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6.371.466 EUR, was einer Steigerung von rund 26.175 EUR gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Der Beitrag an die LINEG steigt nach Verrechnung von Erstattungen auf 2.772.010 EUR. Zu den Kostenfaktoren gehören die Erstellung des Generalentwässerungsplanes sowie ein erhöhter Abschreibungsaufwand. Letzterer resultiert aus der Übernahme neuer Kanäle in das Kanalvermögen der Stadt sowie einem Anstieg des geplanten Preisindex für Ortskanäle um 20,8 %. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,86 % gesenkt.

Im Schmutzwasserbereich steigt die Gebühr von 3,43 EUR auf 3,49 EUR je m³, da die Kostensteigerungen die gebührensenkende Kostenüberdeckung aus Vorjahren übersteigen. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,84 EUR auf 0,85 EUR je m². Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte verzeichnen einen Anstieg um 126.500 EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023.

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