Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 189/2022 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 30. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu verabschieden.
Die Gesamtkosten, die durch die Gebühren gedeckt werden sollen, belaufen sich auf 90.929 Euro. Dieser Betrag liegt um 2.746 Euro unter der Planung des Vorjahres. Die Kosten verteilen sich auf 39.787 Euro für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und 51.142 Euro für die Entsorgung von abflusslosen Gruben. Für das Jahr 2023 wird bei beiden Entsorgungsarten mit leicht sinkenden Mengen des Grubeninhaltes gerechnet. Ein Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 1.000 Euro ist in die Berechnung einzurechnen. Zudem wird ein Beitrag an die LINEG für die Behandlung der Grubeninhalte berücksichtigt.
Die neuen Gebührensätze für das Jahr 2023 sehen vor, dass die Entsorgung von Kleinkläranlagen 86,50 Euro pro Kubikmeter kostet, während die Entsorgung von abflusslosen Gruben mit 57,50 Euro pro Kubikmeter berechnet wird. Die Gebührensätze steigen damit im Vergleich zum Vorjahr an. Die haushaltswirtschaftliche Auswirkung wird als kostendeckend beschrieben, wobei sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023 um 23.100 Euro vermindern.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @