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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 077/2026 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage Nummer 077/2026 einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Evaluierung von Besonderheiten bei der Umsetzung sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bislang nicht unmittelbar ausgeführt werden konnten.
Der Bericht befasst sich mit der Untersuchung von Umständen, die bei der Durchführung von Beschlüssen zu Abweichungen oder Verzögerungen geführt haben könnten. In diesem Zusammenhang werden jene Fälle aufgeführt, in denen eine sofortige Umsetzung nicht möglich war oder spezifische Besonderheiten im Ausführungsprozess auftraten. Die entsprechenden Details und der aktuelle Status der betroffenen Vorhaben sind in einer Anlage zum Sachstand der unerledigten Beschlüsse zusammengefasst.
Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen seiner Sitzung am 8. Juli 2026. Damit wird eine Übersicht über den Fortschritt und die Umstände bei der Umsetzung politischer Entscheidungen innerhalb der Verwaltung bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 18.03.2026
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Kommunale WärmeplanungZur Vorlage · Nr.: 102/2023-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn arbeitet seit Oktober 2025 an der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP). Unterstützt wird dieses Vorhaben durch die HIC Consulting GmbH. Gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes ist die Fertigstellung der Planung bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen.
Der Umfang der Wärmeplanung umfasst eine Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung im Stadtgebiet sowie eine Potenzialanalyse zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbrochenen Energien, Abwärme und zentraler Wärmespeicherung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung eines Zielszenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Zudem sieht das Vorhaben die Einteilung des Plangebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Ausarbeitung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen vor.
Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Bestandsanalyse liegen als Zwischenergebnisse vor. Diese werden im Rahmen einer Präsentation der HIC Consulting GmbH dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 6Förder-ISEK Neukirchen-Süd - Vorstellung des Konzepts durch das Ingenieurbüro plan.lokalZur Vorlage · Nr.: 098/2025-5 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn bereitet die Beantragung von Fördermitteln für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Neukirchen-Süd vor. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom September 2025 dient das ISEK als Entwicklungsstrategie und Maßnahmenkonzept für den betreffenden Geltungsbereich. Bis zum 31. Oktober 2026 soll ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.
Ein komprimierter Entwurf des Förder-ISEK wurde bereits im Juni 2026 der Bezirksamtsleitung sowie dem Städtebauministerium vorgestellt. Im Rahmen der an die neuen Städtebauförderrichtlinien angepassten Planung umfasst das Vorhaben eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für die priorisierten Maßnahmen. In der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses werden durch das beauftragte Ingenieurbüro plan.lokal die geplanten Maßnahmen sowie der aktualisierte Finanzierungsrahmen erläutert. Parallel dazu wird das Planungsbüro scape ein Freiraumkonzept für die Bereiche Niederberg, Vluyner Nordring und Klingerhuf vorstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Grunderwerb am Vluyner Nordring 59. Hierbei wurde seitens des Städtebauministeriums vorgeschlagen, die Abwägung zwischen Wohnraumförderung und Städtebauförderung zu vertiefen und weitere Gebäude in der Humboldtstraße sowie in der Rheinallee in die Betrachtung einzubeziehen. Die finalen Beschlüsse sollen im dritten Sitzungszug fallen, um die rechtzeitige Antragstellung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 7Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Andreas-Bräm-Straẞe - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke vom 09.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 099/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage Nr. 099/2026 nimmt die Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke bezüglich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Andreas-Bräm-Straße Stellung. Der Antrag sieht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt vor.
Die Vorlage erläutert, dass die Anordnung von Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde obliegt. Für mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen ist dies gesetzlich dem Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde zugeordnet. Da diese Aufgabenwahrnehmung im Auftragsverfahren für den Bund erfolgt, handelt es sich um eine staatliche Pflichtaufgabe und nicht um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.
Daraus resultiert, dass die kommunalpolitischen Gremien keine Beschlüsse fassen können, die den Bürgermeister in seiner Entscheidung als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Weisungen erteilen. Anträge, die auf eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen abzielen, sind rechtlich unzulässig. Die Vorlage weist darauf hin, dass entsprechende Anträge daher von der Tagesordnung auszuschließen sind bzw. entsprechenden Beschlussvorlagen nicht gefolgt werden kann, da die Entscheidungshoheit bei der zuständigen Fachbehörde liegt und auf der Sach- und Rechtslage basiert.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Einführung einer digitalen Hundemarke - gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke vom 29.04.2026Zur Vorlage · Nr.: 056/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
In Neukirchen-Vluyn liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zur Einführung einer digitalen Hundemarke vor. Das entsprechende Dokument mit der Vorlagennummer 05<0xE2><0x80><0x89>06/2026 wurde am 29. April 2026 erstellt und eingereicht.
Die parlamentarische Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 angesetzt. Der Antrag befasst sich mit der Einführung einer digitalen Lösung im Bereich der Hundemarkenverwaltung. Die Vorlage, die als öffentlich eingestuft ist, wurde durch das Dezernat II, Amt 10, bearbeitet und von der Ersten Beigeordneten zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 9Prüfung einer stärkeren interkommunalen Zusammenarbeit - gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2026Zur Vorlage · Nr.: 057/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 057/2026 zur Vorlage gebracht. Der inhaltliche Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit. Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde von den beteiligten Fraktionen bereits am 29. April 2026 ausgearbeitet.
Die Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 angesetzt. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Frage, inwieweit Kooperationen zwischen verschiedenen Kommunen intensiviert werden können. Das Dokument wurde über das zuständige Dezernat II bzw. das Amt 10 der Verwaltung zur parlamentarischen Behandlung eingereicht. Die formale Einreichung erfolgte durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 10Beschleunigung des Einsatzes von KI in der Stadtverwaltung - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.05.2026Zur Vorlage · Nr.: 067/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag zur Beschleunigung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung vorgelegt. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Auswahl und Einführung neuer Technologien sowie die interne Steuerung der Verwaltung der Organisationshoheit des Bürgermeisters unterliegen.
Bis Ende 2026 soll eine KI-Strategie für die Stadtverwaltung erarbeitet werden. Eine Dienstvereinbarung über den dienstlichen Umgang mit generativer KI ist bereits seit November 2025 in Kraft, wobei die Nutzung für die Mitarbeitenden freiwillig bleibt. Der Fokus liegt auf einem bedarfsorientierten Ansatz, bei dem KI-Systeme anlassbezogen und in Abstimmung mit dem IT-Dienstleister KRZN eingeführt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Prüfung von KI-Lösungen für digitale Bürgerschnittstellen oder zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung, um diese im Haushalt 2027 einplanen zu können. Die Einführung eines Chatbots zur Bürgerkommunikation ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, über den KRZN bei der Sternberg GmbH ein Angebot für ein KI-gestütztes Recherchewerkzeug im Ratsinformationssystem einzuholen. Ein solches System wird voraussichtlich ab dem Jahr 2027 verfügbar sein.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 11Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zur Bruchstraße vom 26.05.2026Zur Vorlage · Nr.: 108/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage Nr. 108/2026 wird die rechtliche Zuständigkeit im Bereich des Straßenverkehrsrechts dargelegt. Anlass ist ein Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 26. Mai 2026 zur Bruchstraße.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung der örtlichen Ordnungsbehörde als Straßenverkehrsbehörde obliegt. In mittelgroßen kreisangehörigen Städten in Nordrhein-Westfalen übernimmt der Bürgermeister diese Aufgabe im Auftragsverfahren für den Bund. Da es sich um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt, unterliegt die Ausführung dem fachlichen Weisungsrecht des Bundes bzw. des Landes.
Aus dieser rechtlichen Konstellation folgt, dass kommunalpolitische Gremien keine Beschlüsse fassen können, die den Bürgermeister in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Vorgaben zu Verkehrsangelegenheiten erteilen. Anträge, die eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen anstreben, sind aufgrund der gesetzlichen Aufgabenverteilung unzulässig. Die Entscheidungshoheit verbleibt bei der zuständigen Fachbehörde und basiert auf der Sach- und Rechtslage statt auf politischen Erwägungen. Entsprechend können Anträge, die eine politische Einflussnahme auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde bezwecken, in den zuständigen Gremien nicht behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Erweiterung Wasserspender - Antrag der Fraktion Die Linke vom 01.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 114/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage Nummer 114/2026 einen Antrag zur Erweiterung von Wasserspendern eingebracht. Das entsprechende Dokument wurde am 21. Juni 2026 bei der Verwaltung eingegangen, wobei die ursprüngliche Datierung des Antrags auf den 1. Juni 2026 zurückgeht. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte über das Dezernat II / Amt 10.
Die parlamentarische Behandlung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Die Beratung soll im Rahmen der Sitzung am 8. Juli 2026 stattfinden. Der Antrag ist als öffentliche Vorlage gekennzeichnet und wird im genannten Ausschuss zur weiteren Erörterung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Mögliche Vermietung der Schulcontainer - Antrag der Fraktion Die Linke vom 01.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 116/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur möglichen Vermietung von Schulcontainern gestellt, der im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Juli 2026 beraten werden soll.
In einer Stellungnahme zur Vorlage führt die Verwaltung aus, dass die schulische Bedarfsprognose aus dem Jahr 2025 einen Endausbau bis zum Zeitraum 2032/33 mit elf Klassenräumen sowie Sondernutzungsflächen vorsah. Bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde davon ausgegangen, dass die Container für den Großteil ihrer verbleibenden Nutzungsdauer von etwa 13 Jahren in städtischer Eigennutzung eingesetzt werden sollen. Eine mögliche weitere Verwendung der Container-Anlage über das Jahr 2033 hinaus wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14Tiere in der Hauptbrut- und Setzzeit schützen – Pyrotechnik einschränken - gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke vom 03.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 093/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 093/2026 vorgelegt. Der Inhalt des Antrags befasst sich mit dem Schutz von Tieren während der Hauptbrut- und Setzzeiten durch eine Einschränkung der Verwendung von Pyrotechnik.
Die Vorlage wurde am 3. Juni 2026 eingereicht. Die parlamentarische Beratung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung hat den Antrag zur Behandlung im genannten Ausschuss angemeldet. Die entsprechende Mitteilung wurde durch die Erste Beigeordnete im Namen der Verwaltung erstellt, um die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Thema Pyrotechnik und Tierschutz zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 15Errichtung eines Toten-Winkel-Spiegels bzw. Verkehrsspiegels an der Kreuzung Nordstraße/Jahnstraße - gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke vom 03.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 098/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage Nr. 098/2026 wird die rechtliche Situation bezüglich eines Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zur Errichtung eines Toten-Winkel-Spiegels an der Kreuzung Nordstraße/Jahnstraße erläutert. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen sieht die Installation eines Verkehrsspiegels vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde fällt. In mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen übernimmt der Bürgermeister diese Aufgabe als Straßenverkehrsbehörde im Auftragsverfahren für den Bund. Da es sich hierbei um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt, liegt die Entscheidungshoheit ausschließlich bei der zuständigen Fachbehörde und basiert auf der Sach- und Rechtslage.
Aus dieser rechtlichen Konstellation ergibt sich, dass kommunalpolitische Gremien keine Beschlüsse fassen können, die den Bürgermeister in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Vorgaben zu Verkehrsangelegenheiten machen. Anträge, die eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen zum Ziel haben, sind daher rechtlich unzulässig und können in den zuständigen Gremien nicht behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Einrichtung Tempo-30-Zone Niederrheinallee - Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 113/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Niederrheinallee wird im Rahmen der Vorlage Nr. 113/2026 thematisiert. Die Verwaltung führt dazu die rechtliche Zuständigkeit bei der Anordnung von Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung aus.
Die Ausführung der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Verkehrszeichen obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde als Straßenverkehrsbehörde. In Neukirchen-Vluyn nimmt der Bürgermeister diese Aufgabe im Auftragsverfahren für den Bund wahr. Da es sich hierbei um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt, unterliegt die Aufgabenwahrnehmung dem fachlichen Weisungsrecht des Bundes bzw. des Landes.
Aufgrund dieser rechtlichen Konstellation können kommunalpolitische Gremien keine Beschlüsse fassen, die den Bürgermeister in seiner Entscheidung als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Vorgaben für Verkehrsangelegenheiten machen. Anträge, die eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen bezwecken, sind nach Ansicht der Verwaltung unzulässig. Entsprechende Anträge sind daher von der Tagesordnung auszuschließen bzw. entsprechenden Beschlussvorlagen darf nicht gefolgt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Änderung der Entgeltordnung der Stadtbücherei der Stadt Neukirchen-Vluyn - gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Die Linke vom 03.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 115/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Linke haben einen Antrag zur Änderung der Entgeltordnung der Stadtbücherei Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Der gemeinsame Vorschlag der beiden Fraktionen datiert vom 3. Juni 2026 und ging am 21. Juni 2026 bei der zuständigen Verwaltung ein.
Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 115/2026 ist die inhaltliche Anpassung der Gebührenregelungen für die städtische Bibliothek. Die parlamentarische Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 vorgesehen. Der Vorgang wurde über das zuständige Dezernat II sowie das Amt 10 zur weiteren Bearbeitung und Vorlage im Ausschuss geführt. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung datiert vom 22. Juni 2026.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die historischen Backsteingebäude in Niederberg-Süd - Antrag der SPD-Fraktion vom 10.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 102/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat am 10. Juni 2026 einen Antrag zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die historischen Backsteingebäude in Niederberg-Süd eingereicht. Die Vorlage mit der Nummer 102/2026 befasst sich mit der Planung und Umsetzung eines solchen Wettbewerbs für die betreffenden Gebäude im Stadtgebiet.
Die parlamentarische Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 vorgesehen. Die entsprechende Mitteilung wurde von der ersten Beigeordneten unterzeichnet. Der Antrag wird gemäß der festgelegten Beratungsfolge im genannten Ausschuss behandelt, um über das weitere Vorgehen bezüglich der historischen Bausubstanz in Niederberg-Süd zu entscheiden.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 19Einrichtung einer LiveStreamÜbertragung aller öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt NeukirchenVluyn - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke vom 15.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 104/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke haben einen Antrag auf die Einrichtung einer Live-Stream-Übertragung aller öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Neukirchen-Vluyn gestellt.
Nach Einschätzung der Verwaltung fehlt derzeit die rechtliche Grundlage in der Hauptsatzung, um Film- und Tonaufnahmen zum Zweck der Veröffentlichung zuzulassen. Eine entsprechende Regelung wäre gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich. Zudem müssen datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden, was die ausdrückliche Einwilligung aller Ratsmitglieder sowie weiterer anwesender Personen voraussetzt. Technische Maßnahmen zur Umsetzung von Widersprüchen, wie etwa das Ausblenden einzelner Beiträge, wären notwendig.
Zwar ist die technische Ausstattung im Sitzungssaal vorhanden, jedoch weist die Verwaltung auf fehlende personelle Ressourcen hin. Für die Bedienung der Technik sowie die Nachbereitung der Aufnahmen, etwa durch Schnitt oder Transkription, wird zusätzliches Personal benötigt, das aktuell nicht zur Verfügung steht. Neben den damit verbundenen Kosten werden auch mögliche Auswirkungen auf die Diskussionskultur und Risiken durch die Manipulation von Bildmaterial angeführt. Aufgrund des erforderlichen Ressourceneinsatzes sowie der notwendigen Satzungsänderungen empfiehlt die Verwaltung, von einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Leerstandsmanagement in Neukirchen-Vluyn - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 105/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit dem Antrag Nr. 105/2026 ein Thema zum Leerstandsmanagement in Neukirchen-Vluyn eingebracht. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert die bestehenden Strukturen der Wirtschaftsförderung.
Ein wesentlicher Bestandteil ist das von der Wirtschaftsförderung geführte Leerstandskataster, welches alle verfügbaren gewerblichen Immobilien und Einzelflächen umfasst. Dieses Kataster setzt sich aus Angeboten und Anfragen zusammen und wird regelmäßig durch die Nutzung einschlägiger Portale wie ImmoScout oder Kleinanzeigen aktualisiert. Stand Mitte Juni 2026 resultierte lediglich eines der aktuell 34 Angebote aus einem direkten Kontakt. Während die Angebote über Portale einfließen, entstehen Anfragen vorwiegend durch persönlichen Kontakt. Die Wirtschaftsförderung führt diese Informationen zusammen, indem sie die Anfragen mit den im Kataster gelisteten Angeboten abgleicht. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher keine Notwendigkeit, eine zusätzliche Struktur parallel zu den bestehenden Portalen einzurichten.
Zudem bietet die Entwicklungsagentur des Kreises Wesel Beratung zu Fördermitteln für Unternehmer und Gründer an. Für die wir4-Kommunen ist hierfür eine zuständige Person verantwortlich.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 21Barrierefreie Gestaltung von Leistungen der Verwaltung - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 17.06.2026Zur Vorlage · Nr.: 106/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben am 17. Juni 2026 einen gemeinsamen Antrag zur barrierefreien Gestaltung von Leistungen der Verwaltung gestellt. In der dazu vorliegenden Mitteilung wird ausgeführt, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß der Gemeindeordnung NRW in den Bereich der Organisationshoheit des Bürgermeisters fällt und somit ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt.
Zum aktuellen Stand der digitalen Angebote wird erläutert, dass im Rahmen des Relaunchs der städtischen Homepage Ende 2022 eine spezialisierte Agentur mit der Umsetzung nach gesetzlichen Vorgaben beauftragt wurde. Zudem sind die Webseiten der Stadtbücherei, der Kindertagesstätte Diesterwegstraße sowie des Familienzentrums Leibnizstraße barrierefrei gestaltet; diese wurden durch den Förderverein für regionale Entwicklung e.V. erstellt.
Die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit wird als ein kontinuierlicher Prozess beschrieben, bei dem bestehende Online-Angebote regelmäßig auf ihren Konformitätsstatus und etwaigen Nachbesserungsbedarf hin überprüft werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Anforderungen an Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen periodisch kontrolliert.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 22Evaluierung der Leitlinien und Strategischen Ziele 2020 - 2025 sowie Fortschreibung für die Wahlperiode 2025 - 2030Zur Vorlage · Nr.: 111/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit der Evaluierung der Leitlinien und strategischen Ziele für den Zeitraum 2020 bis 2025 sowie deren Fortführung für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Leitlinien und strategischen Ziele gemäß dem vorliegenden Entwurf fortzuschreiben. Die Verwaltung soll darauf basierend einen ämterübergreifend abgestimmten, maßnahmenfokussierten Umsetzungsplan für die kommende Wahlperiode erarbeiten und diesen dem Rat zur Beratung vorlegen.
Die Grundlage bildet das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“, welches eine Nachhaltigkeitsstrategie bis zum Jahr 2030 etabliert hat. Die Evaluation der bisherigen Periode zeigt, dass eine stärkere Konzentration auf kommunale Handlungsmöglichkeiten und die Verknüpfung von Maßnahmen mit beobachtbaren Entwicklungen für eine effektivere Steuerung notwendig ist. Ziel ist es, das Strategiekonzept zu einem pragmatischen Instrument weiterzuentwickeln, das sich stärker an den direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt orientiert.
Die vorgeschlagenen Anpassungen für die Wahlperiode 2025 bis 2030 sehen vor, die strategischen Ziele konkreter und messbarer zu gestalten. Im Bereich der Wirtschaft sollen die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für Ressourceneffizienz sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfung im Fokus stehen. Die Stadt beabsichtigt dabei, gemeinsam mit Unternehmen und weiteren Akteuren die Entwicklung moderner und familienfreundlicher Arbeitsbedingungen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 22.1Evaluierung der Leitlinien und Strategischen Ziele 2020 - 2025 sowie Fortschreibung für die Wahlperiode 2025 – 2030 - Ergänzungsantrag der Fraktion NV AUF geht’s vom 02.07.2026Zur Vorlage · Nr.: 111/2026-1 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion NV AUF geht’s hat einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 111/2026 eingereicht. Der Gegenstand des Antrags umfasst die Evaluierung der Leitlinien und strategischen Ziele für den Zeitraum von 2020 bis 2025 sowie die geplante Fortschreibung dieser Ziele für die kommende Wahlperiode zwischen 2025 und 2030.
Der entsprechende Ergänzungsantrag wurde am 2. Juli 2026 vorgelegt. Die inhaltliche Beratung dieses Antrags ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 vorgesehen. Der Vorgang wurde durch das Dezernat II, Amt 10, erstellt und zur weiteren Bearbeitung im Ausschuss bereitgestellt. Damit ergänzt die Fraktion die bestehende Vorlage um zusätzliche Aspekte zur strategischen Ausrichtung der Stadt für den Zeitraum nach 2025.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 23Änderung des Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG) NRW und Auswirkungen auf die KommunenZur Vorlage · Nr.: 112/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat einen Entwurf zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes (KlAnG) NRW vorgelegt. Dieser sieht eine Verordnungsermächtigung vor, die Kommunen zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten verpflichten kann. Parallel dazu befindet sich ein Entwurf der entsprechenden Klimaanpassungskonzeptverordnung in der Verbändeanhörung.
Nach dem vorliegenden Entwurf müssen Kommunen, die bisher kein Konzept vorweisen können, bis zum 30. November 2029 ein entsprechendes Klimaanpassungskonzept erstellen und im Rat beschließen. Für den Zeitraum von 2027 bis 2029 ist für diese Kommunen ein finanzieller Belastungsausgleich vorgesehen. Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag von 55.000 Euro sowie 0,10 Euro pro Einwohner auf Basis der Daten vom Dezember 2024 zusammen.
Kommunen, die bereits über bestehende Förderrichtlinien ein nachhaltiges Konzept erstellt haben oder bis Ende 2026 Fördermittel bewilligt bekommen, sind von der neuen Erstellungspflicht ausgenommen. Für Neukirchen-Vluyn ergibt sich daraus keine neue Verpflichtung, da die Stadt bereits in den Jahren 2024 und 2025 eine Stelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie die Erstellung eines Konzepts über Fördergelder finanziert hat. Infolgedessen wird die Stadt auch keinen finanziellen Belastungsausgleich vom Land NRW erhalten.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 24Fortschreibung des KlimaschutzkonzeptesZur Vorlage · Nr.: 057/2021-5 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klimaschutz arbeitet seit Februar 2026 an der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2014. Unterstützt wird dieser Prozess durch die HIC Consulting GmbH. Grundlage für die Bearbeitung und den Maßnahmenkatalog ist der Beschluss des Rates der Stadt Neukatalog-Vluyn vom April 2025, der das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 festlegt. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Erreichung einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt sowie auf Maßnahmen im unmittelbaren Handlungsbereich der Kommune.
Eine Bestandsaufnahme der kommunalen Einflussmöglichkeiten und der Treibhausgasbilanz hat ergeben, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn den Großteil der Emissionen nicht allein beeinflussen kann. Für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 sind daher zusätzliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene erforderlich. Die weitere Arbeit an der Fortschreibung konzentriert sich dennoch auf einen Maßnahmenkatalog zur Maximierung der Treibhausgasminderung in der Stadt. Die Festlegung der Umsetzung sowie die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel liegen in der Entscheidungskompetenz des Rates. Der vorgesehene Ablauf sieht vor, den ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog im dritten Sitzungszug vorzustellen, um eine Verabschiedung der Fortschreibung im vierten Sitzungszug zu ermöglichen.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 251. Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2026Zur Vorlage · Nr.: 065/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat des Kreises Wesel hat den Haushalt der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2026 zur Kenntnis genommen, wodurch die Ausführung neu geplanter investiver Maßnahmen möglich wird. Unter Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr beläuft sich das negative Jahresergebnis auf rund 4,17 Millionen Euro. Für das Jahr 2026 wird eine Verbesserung des Ergebnishaushalts um etwa 513.531 Euro prognostiziert, wobei ein Fehlbetrag von 3,65 Millionen Euro verbleibt.
Im Finanzhaushalt wird eine Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit um rund 1.049.815 Euro erwartet, während insgesamt mit einer Verschlechterung des Finanzhaushalts um etwa 204.728 Euro gerechnet wird. Zur Finanzierung der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg wurden im Jahr 2026 zwei Förderkredite in Höhe von insgesamt 5,0 Millionen Euro aufgenommen. Bis zum 31. Mai 2026 wurden Tilgungen in Höhe von etwa 770.000 Euro geleistet. Während die Investitionskredite seit 2021 leicht gesunken waren, ist aufgrund aktueller Maßnahmen mit einem Anstieg zu rechnen. Die Liquiditätskredite sind im betrachteten Zeitraum deutlich zurückgegangen; aktuell bestehen noch Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 26Stadtjubiläum 2028Zur Vorlage · Nr.: 096/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jahr 2028 feiert Neukirchen-Vluyn sein 100-jähriges Stadtjubiläum. Ziel der Planung ist es, durch verschiedene Aktivitäten die Identität und Geschichte der Stadt zu präsentieren und dabei die Verwaltung, die Bürgerschaft sowie lokale Vereine und Unternehmen einzubinden. Die Koordination der Vorbereitungen erfolgt durch das Stadtmarketing im Rathaus, wobei für einzelne Projektbausteine Arbeitskreise aus Haupt- und Ehrenamtlichen gebildet werden sollen.
Ein großer Arbeitskreis mit Vertretern aus Kultur-, Sport- und Heimatvereinen, Schulen sowie der lokalen Wirtschaft wird am 6. Juli 2026 in der Kulturhalle zusammenkommen, um den Austausch zu fördern und weitere Ideen zu vertiefen. Zu den bisher entwickelten Ansätzen gehören unter anderem ein Aktionstag im Ortsteil Niederberg, die Produktion eines neuen Imagefilms sowie eine großformatige Installation am Hallenhaus auf der Halde Norddeutschland. Weitere Vorschläge umfassen thematische Stadtführungen, historische Ausstellungen und Kooperationen mit dem lokalen Handwerk und der Gastronomie. Auch digitale Angebote, wie Audioformate über QR-Codes, sind Teil der Überlegungen.
Eine detaillierte Kostenplanung für die Vorhaben wird bis zum ersten Quartal 2027 vorgelegt. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen sollen zudem Sponsoringmöglichkeiten aus der Wirtschaft und dem Kulturbereich geprüft werden.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 27Stadtmarketing Veranstaltungen 2027Zur Vorlage · Nr.: 097/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung der städtischen Veranstaltungen für das Jahr 2027 in Neukirchen-Vluyn ist weitgehend abgeschlossen, wobei die Vermeidung von Terminüberschneidungen im Fokus steht. Das Programm umfasst verschiedene ein- und mehrtägige Feste, darunter der Vluyner Mai im Mai, ein Kinder- und Familienfest in Neukirchen im Juni sowie das Erntedankfest in Neukirchen im September. Im Spätherbst sind der Martinsmarkt in Vluyn und der Weihnachtsmarkt in Neukirchen geplant, ergänzt durch eine besinnliche Stunde im Dezember. Einige dieser Termine sind als verkaufsoffene Sonnage vorgesehen.
Zusätzlich plant das Stadtmarketing verschiedene Marktformate. Auf dem Vluyner Platz finden zwischen Juni und September vier Feierabendmärkte statt, sowie ein Street Food Event Ende Juni. In Neukirchen werden im Zeitraum von Juni bis August drei Sommermärkte durchgeführt. Das Angebot beinhaltet zudem verschiedene Führungen. Dazu gehören kulinarische Genusstouren durch die Ortsteile Vluyn und Neukirchen, historische Stadtrundgänge sowie Bergbauführungen zur Geschichte der Zeche. Die historischen Rundgänge werden durch neue Infotafeln und digitale Audio-Inhalte aufgewertet. Des Weiteren werden in Kooperation mit zertifizierten Natur- und Landschaftsführern thematische Wanderungen und Radtouren angeboten.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 28Aktueller Sachstand Freiraum KlingerhufZur Vorlage · Nr.: 139/2023-9 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss prüft die Sanierung des Vereinsheims im Bereich Klingerhuf unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Städtebaufördermitteln. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an den Erfolg der Antragstellung im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts (ISEK Neukirchen-Süd) gebunden.
Die Kostenberechnungen für das Hauptgebäude und das Nebengebäude belaufen sich auf insgesamt rund 1,8 Millionen Euro. Bei einer angestrebten Förderquote von 70 Prozent durch Städtebauförderung würde der städtische Eigenanteil etwa 540.000 Euro betragen. Die geplanten Arbeiten umfassen energetische Sanierungen wie den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen, die Verbesserung der Dämmung sowie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Herstellung der Barrierefreiheit im Erdgeschoss. Während die bauliche Grundsubstanz als intakt eingestuft wird, werden bereits Maßnahmen zur Behebung von Feuchteschäden im Untergeschoss durchgeführt. Eine Sanierung soll nach Ablauf der vierjährigen Testphase des Projekts, voraussichtlich ab 2029, erfolgen.
Das Projekt wird durch den Verein „Freiraum Klingerhuf e.V.“ getragen. Ergänzend zur Städtebauförderung liegt bereits ein Zuwendungsbescheid für die „Grüne Infrastruktur“ vor, der die Herstellung eines Nahrungswaldes unterstützt. Die Verwaltung begleitet die Umsetzung des Permakultur-Reallabors und erstattet regelmäßig Bericht über den Sachstand sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 18.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 28.1Aktueller Sachstand Freiraum Klingerhuf - Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2026Zur Vorlage · Nr.: 139/2023-10 · ANTRAG
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Die vorliegende Ergänzungsvorlage mit der Nummer 139/2023-10 behandelt den aktuellen Sachstand zum Projekt „Freiraum Klingerhuf“. Kernstück dieser Vorlage ist ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, welcher am 1. Juli 2026 eingereicht wurde.
Diese Unterlagen dienen als Ergänzung zur bereits bestehenden Beschlussvorlage mit der Nummer 139/2023-9. Die Vorlage ist Teil eines Beratungsprozesses, der verschiedene Gremien wie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat umfasst. Durch die Einreichung des Änderungsantrags wird die inhaltliche Grundlage für die weitere politische Beratung zum Sachstand des „Freiraums Klingerhuf“ erweitert. Die Vorlage wurde im Dezernat II / Amt 10 erstellt und von der Ersten Beigeordneten unterzeichnet.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 29Erstellung einer Bewegungsfläche am Familienzentrum LeibnizstraßeZur Vorlage · Nr.: 091/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Erstellung einer neuen Bewegungsfläche am Familienzentrum Leibnizstraße eine außerplanmäßige Summe von 30.000 Euro im Haushalt 2026 bereitzustellen. Die Maßnahme sieht vor, die bisherige behelfsmäßige Fläche, die aus einem Kunstrasen-Außenteppich auf Erdreich besteht, durch eine Tartanbahn mit einem stabilen Unterbau zu ersetzen.
Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Unnutzbarkeit der bestehenden Fläche für die Kinder der Einrichtung. Durch Verschleiß des Teppichs sowie Wurzelbildung von umliegenden Pflanzen sind Stolperstellen entstanden. Die Neugestaltung erfolgt auf Wunsch der Einrichtungsleitung und mit Unterstützung eines Fördervereins.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme ist eine außerplanmäßige Freigabe der Mittel erforderlich. Die erforderlichen 30.000 Euro können aus zeitlichen Verschiebungen beim Projekt „OGS-Anbau an der Antoniusschule“ bereitgestellt werden. Der Förderverein des Familienzentrums hat eine Beteiligung in Höhe von 15.000 Euro zugesagt. Aufgrund von Vergaberecht und Gewährleistungsansprüchen wird die Stadt den Gesamtbetrag zunächst als Vorleistung erbringen.
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- 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 30Mitteilungen und Anfragen
- 31Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 18.03.2026
- 3Bericht aus Beteiligungen; Bericht durch die Geschäftsführung der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH
- 4Bericht der Wirtschaftsförderung 2026
- 5Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 12.06.2026 zum Regionalplan Ruhr
- 6Mitteilungen und Anfragen