Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

ANTRAG

Barrierefreie Gestaltung von Leistungen der Verwaltung - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 17.06.2026

Nr.: 106/2026 08.07.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben am 17. Juni 2026 einen gemeinsamen Antrag zur barrierefreien Gestaltung von Leistungen der Verwaltung gestellt. In der dazu vorliegenden Mitteilung wird ausgeführt, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß der Gemeindeordnung NRW in den Bereich der Organisationshoheit des Bürgermeisters fällt und somit ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt.

Zum aktuellen Stand der digitalen Angebote wird erläutert, dass im Rahmen des Relaunchs der städtischen Homepage Ende 2022 eine spezialisierte Agentur mit der Umsetzung nach gesetzlichen Vorgaben beauftragt wurde. Zudem sind die Webseiten der Stadtbücherei, der Kindertagesstätte Diesterwegstraße sowie des Familienzentrums Leibnizstraße barrierefrei gestaltet; diese wurden durch den Förderverein für regionale Entwicklung e.V. erstellt.

Die Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit wird als ein kontinuierlicher Prozess beschrieben, bei dem bestehende Online-Angebote regelmäßig auf ihren Konformitätsstatus und etwaigen Nachbesserungsbedarf hin überprüft werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Anforderungen an Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen periodisch kontrolliert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge