Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Andreas-Bräm-Straẞe - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke vom 09.06.2026
✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage Nr. 099/2026 nimmt die Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die Linke bezüglich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Andreas-Bräm-Straße Stellung. Der Antrag sieht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt vor.
Die Vorlage erläutert, dass die Anordnung von Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde obliegt. Für mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen ist dies gesetzlich dem Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde zugeordnet. Da diese Aufgabenwahrnehmung im Auftragsverfahren für den Bund erfolgt, handelt es sich um eine staatliche Pflichtaufgabe und nicht um eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.
Daraus resultiert, dass die kommunalpolitischen Gremien keine Beschlüsse fassen können, die den Bürgermeister in seiner Entscheidung als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Weisungen erteilen. Anträge, die auf eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen abzielen, sind rechtlich unzulässig. Die Vorlage weist darauf hin, dass entsprechende Anträge daher von der Tagesordnung auszuschließen sind bzw. entsprechenden Beschlussvorlagen nicht gefolgt werden kann, da die Entscheidungshoheit bei der zuständigen Fachbehörde liegt und auf der Sach- und Rechtslage basiert.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @