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ANTRAG

Errichtung eines Toten-Winkel-Spiegels bzw. Verkehrsspiegels an der Kreuzung Nordstraße/Jahnstraße - gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke vom 03.06.2026

Nr.: 098/2026 08.07.2026

🟢 Beschlossen 08.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

In der Vorlage Nr. 098/2026 wird die rechtliche Situation bezüglich eines Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zur Errichtung eines Toten-Winkel-Spiegels an der Kreuzung Nordstraße/Jahnstraße erläutert. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen sieht die Installation eines Verkehrsspiegels vor.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde fällt. In mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen übernimmt der Bürgermeister diese Aufgabe als Straßenverkehrsbehörde im Auftragsverfahren für den Bund. Da es sich hierbei um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt, liegt die Entscheidungshoheit ausschließlich bei der zuständigen Fachbehörde und basiert auf der Sach- und Rechtslage.

Aus dieser rechtlichen Konstellation ergibt sich, dass kommunalpolitische Gremien keine Beschlüsse fassen können, die den Bürgermeister in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde binden oder ihm Vorgaben zu Verkehrsangelegenheiten machen. Anträge, die eine inhaltliche Einflussnahme auf diese fachlichen Entscheidungen zum Ziel haben, sind daher rechtlich unzulässig und können in den zuständigen Gremien nicht behandelt werden.

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