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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 29.11.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbaubereich der HochstraßeZur Vorlage · Nr.: 054/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 054/2024 informiert über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbaubereich der Hochstraße. Die Abrechnung umfasst drei Abschnitte: die Fußgängerzone zwischen Mozartstraße und Bruchstraße, den verkehrsberuhigten Bereich zwischen Bruchstraße und dem Parkplatz Am Alten Pastorat sowie den Parkplatz- und verkehrsberuhigten Bereich Am Alten Pastorat.
Im Rahmen eines Musterverfahrens, welches die Stadt verloren hat, wurden Beiträge in einer Gesamthöhe von rund 300.000 Euro erstattet. Diese Erstattungen betrafen jene Fälle, in denen Beitragspflichtige geklagt oder sich der Musterklage angeschlossen hatten. Beiträge in Höhe von etwa 320.000 Euro blieben aufgrund ihrer Rechtskraft unberührt. Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung ist die Vorgabe, dass alle Teileinrichtungen der Fußgängerzone – namentlich Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung – den gleichen Anliegeranteilssatz erhalten müssen. Zuvor waren die Sätze für Verkehrsflächen mit 55 Prozent niedriger angesetzt als die Sätze für Beleuchtung und Entwässerung mit 65 Prozent.
Die Stadt ist weiterhin verpflichtet, die Straßenbaubeiträge zu erheben. Hierzu werden neue Einzelfallsatzungen mit einheitlichen Anliegeranteilssätzen erstellt, die dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach der Beschlussfassung erfolgt eine erneute Berechnung und Abrechnung der Beiträge, was im Jahr 2024 zu Erträgen führt. Eine Finanzierung über Fördermittel ist nicht möglich, da die Ausbaubeschlüsse vor dem erforderlichen Stichtag vom 1. Januar 2018 liegen.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 6Auskunftspflichten der Mandatsträger/-innen nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 011/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 011/2024 informiert der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand der Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn. Grundlage für diese Regelungen ist das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf dessen Basis der Rat am 15. Juni 2005 eine neue Ehrenordnung verabschiedet hat.
Das Ratsbüro hat im Rahmen der Vorbereitung und nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November 2020 alle Mandatsträger und Mandatsträgerinnen über die erforderlichen Informationen informiert und um deren Angabe gebeten. Laut der vorliegenden Mitteilung sind sämtliche Mandatsträger und Mandatsträger dieser Auskunftspflicht nachgekommen. Zudem wurde zugesichert, dass etwaige Änderungen in der Zukunft mitgeteilt werden.
Die zur Herstellung von Transparenz erforderliche Veröffentlichung der Daten wurde bereits durchgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Die Angaben der Mandatsträger und Mandatsträger sind im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn enthalten, welches über die städtische Homepage öffentlich einsehbar ist. Mit diesem Bericht erfüllt die Verwaltung die Mitteilungspflicht des Bürgermeisters gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung gegenüber dem zuständigen Ausschuss.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 7Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2025Zur Vorlage · Nr.: 021/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant für das Einstellungsjahr 2025 die Bereitstellung verschiedener Ausbildungsplätze, um den künftigen Personalbedarf zu decken und qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, insgesamt elf Stellen für unterschiedliche Berufsbilder bereitzustellen.
Das Angebot umfasst einen Studienplatz für Inspektoranwärter im Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst sowie zwei Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte. Im technischen und spezialisierten Bereich sind zudem ein Ausbildungsplatz für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration, eine Stelle für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek sowie jeweils ein Platz für Straßenwärter und Gärtner im Bereich Garten- und Landschaftsbau vorgesehen. Für den Bereich der Kinderbetreuung werden zwei Stellen für Erzieher angeboten, wobei zwischen praxisintegrierter Ausbildung oder Anerkennungspraktika unterschieden wird.
Die Verwaltung begründet die Bereitstellung mit der demografischen Entwicklung und dem Ziel, personelle Fluktuation sowie das Erreichen der Altersgrenze durch qualifizierte Kräfte abzufangen. Die Vorlage führt zudem die haushaltswirtschaftlichen Aufwendungen für die verschiedenen Ausbildungsjahre und Berufsgruppen auf. Neben den Ausbildungsplätzen stellt die Stadt zudem Stellen für den Bundesfreiwilligendienst in Grundschulen, Kindertagesstätten und auf dem Baubetriebshof zur Verfügung. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Bericht über die Zielerreichung der Schwerpunktziele für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 013/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 013/2024 informiert über den Bericht zur Zielerreichung der Schwerpunktziele für das Jahr 2023. Grundlage für die Berichterstattung ist das im Rahmen des GNK1-Prozesses verabschiedete Zielkonzept für die Wahlperiode 2020 bis 2025. Dieses Konzept umfasst fünf Leitlinien sowie 15 strategische Ziele, die vom Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn in seiner Sitzung am 4. Februar 2021 beschlossen wurden.
Die Verwaltung nutzt dieses Zielkonzept als Basis für die Definition jährlicher Schwerpunktziele. Der Verwaltungsvorstand hat das bestehende System um zwei verwaltungsinterne Ziele erweitert, aus denen sich entsprechende jährliche Maßnahmen ableiten. Zur Überprüfung der Umsetzung findet eine jährliche Evaluation der Zielerreichung statt. Die Berichterstattung über diese Ergebnisse erfolgt turnusgemäß im ersten Sitzungszug des jeweiligen Jahres gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der Maßnahmen für das Kalenderjahr 2023.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 9Jahresbericht des Städtepartnerschaftsvereins Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · Nr.: 012/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 012/2024 befasst sich mit dem Jahresbericht des Städtepartnerschaftsvereins Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2023. Grundlage für die finanzielle Unterstützung des Vereins ist ein Beschluss des Rates vom 28. September 2016. Dieser sieht vor, dem Verein im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren.
Die Auszahlung dieser Mittel ist an die Bedingung geknüpft, dass die zweckentsprechende Verwendung der Gelder nachgewiesen wird. Zudem ist der Haupt- und Finanzausschuss über die Mittelverwendung zu informieren. Der vorliegende Bericht über die städtepartnerschaftliche Arbeit im Jahr 2023 enthält neben der detaillierten Darstellung der Tätigkeiten auch die Bestätigung über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Gesamtsumme der im Berichtszeitraum verwendeten Mittel beläuft sich auf 5.105,72 Euro. Der entsprechende Jahresbericht des Vereins ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 10Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2021Zur Vorlage · Nr.: 020/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, die Gebührennachberechnung für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2021 anzupassen. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht NRW sowie eine entsprechende Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) im Dezember 2022. Die neue Rechtslage betrifft die Kalkulation der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern.
Durch die Anpassung der kalkulatorischen Kosten sinken die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in den betroffenen Jahren. Für das Schmutzwasser sinkt der Satz beispielsweise von geplanten 2,88 Euro im Jahr 2018 auf 2,36 Euro in der Nachberechnung. Bei den Niederschlagswassergebühren reduziert sich der Wert für das Jahr 2018 von 0,80 Euro auf 0,69 Euro. Die Nachberechnungen basieren auf den tatsächlichen Kosten, Erlösen sowie den veranlagten Mengen und Flächen der jeweiligen Jahre.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührennachberechnungen für die Jahre 2018 bis 2021 sowie die dazugehörigen Änderungen der Entwässerungssatzung (die 17. bis 20. Änderung) zu beschließen. Aufgrund der veränderten Gebührensätze ist mit Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu rechnen. Eine genaue Prognose über die Gesamthöhe dieser Erstattungen kann nicht erstellt werden, da die betroffenen Bescheide unterschiedliche Verbräuche und Veranlagungsjahre umfassen.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2022Zur Vorlage · Nr.: 019/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 019/2024 sieht die Festsetzung von Gebührennachberechnungen für den Bereich der Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Damit verbunden ist die Verabschiedung der 30. bis 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
Grundlage für diese Nachberechnungen ist eine geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Das Gericht hat die bisherige Praxis zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Gebührenkalkulation aufgegeben. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde zudem das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2022 angepasst.
Die Nachberechnungen basieren auf den tatsächlichen Kosten und Erlösen sowie den veranlagten Frontmetern der jeweiligen Jahre. Während für die Jahre 2018 bis 2020 aufgrund des Wegfalls der kalkulatorischen Verzinsung und geringerer Gesamtkosten niedrigere Gebührensätze als ursprünglich geplant ermittelt wurden, stiegen die Sätze für die Jahre 2021 und 2022 gegenüber der Planung an. Dies wird im Jahr 2021 auf gestiegene Personalkosten durch ein erhöhtes Winterdienstaufkommen zurückgeführt. Für 2022 resultieren die höheren Sätze aus einer geringeren Anzahl an Veranlagungsmetern bei gleichbleibenden Aufwendungen.
Durch die geänderten Gebührensätze ist mit Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu rechnen. Eine genaue Prognose über die Höhe der Erstattungen kann aufgrund der unterschiedlichen Veranlagungsmeter und Jahre nicht erstellt werden.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2022Zur Vorlage · Nr.: 047/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 047/2024 befasst sich mit der Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2022. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtslage, die auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW basiert. Dieses Urteil hat die bisherige Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Berechnung von Benutzungsgebühren geändert.
Die Verwaltung führt aufgrund dieser neuen Rechtslage eine Gebührennachberechnung für das Jahr 2022 durch. Dabei werden die Gebührensätze auf Basis der tatsächlichen Kosten und Erlöse sowie der in Anspruch genommenen Leistungen neu ermittelt. Während die Gebührensätze für Bestattungskosten sowie für die Verleihung, den Wiedererwerb oder die Verlängerung von Nutzungsrechten sinken, ist für die Nutzung von Einrichtungen, wie etwa der Feierhalle oder des Kühlraums, ein Anstieg der Gebührensätze vorgesehen. Eine kalkulatorische Verzinsung kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im Kommunalabgabengesetz nicht berücksichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührennachberechnung für das Jahr 2022 in den entsprechenden Gebührensätzen zu beschließen sowie die 35. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu verabschieden. Für den städtischen Haushalt sind Erstattungen an die Gebührenpflichtigen zu erwarten, wobei eine genaue Prognose der Gesamtsumme aufgrund der variierenden Leistungsinanspruchnahme nicht möglich ist.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 006/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 006/2024 sieht eine Anpassung der Gebührensätze für Kirmessveranstaltungen in Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen zu verabschieden.
Die Grundlage für die Neukalkulation bildet die bestehende Satzung vom 12. Dezember 2013. Laut der Verwaltung sind die bisherigen Gebührensätze aufgrund der Inflation nicht mehr kostendeckend. Für das Jahr 2024 belaufen sich die im Gebührenhaushalt zu deckenden Kosten auf 11.300 Euro, was einem Anstieg von etwa 22 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 entspricht. Dieser Anstieg resultiert aus gestiegenen Personal- und Umlagekosten sowie der Einplanung von Kosten für einen Security-Dienst. Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes erfolgt nach Absprache zwischen der Stadt als Veranstalterin und der Polizei, um die Sicherheit bei Kirmesveranstaltungen zu erhöhen. Die Kosten für den Sicherheitsdienst machen etwa 10 Prozent der Gesamtkosten aus.
Die neuen Gebührensätze variieren je nach Art des Betriebes. So erhöht sich beispielsweise der Satz für Imbiss- und Getränkestände von 38 Euro auf 50 Euro und für den Zeltbetrieb von 53 Euro auf 70 Euro. Auch bei Spielständen, Verkaufsständen und Backwaren ist eine Erhöhung von 21 Euro auf 28 Euro vorgesehen. Bei der Ermittlung der Gebühren wurde ein Durchschnitt der letzten zwei Veranstaltungen sowie die aktuellen Bewerbungen als Grundlage für die Frontmeter-Berechnung herangezogen.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Bericht SponsoringleistungenZur Vorlage · Nr.: 052/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Bericht über ihre Sponsoringleistungen vor. Gemäß der Empfehlung des GPA-Berichts 2021 erfolgt diese Berichterstattung jährlich. Die Stadt ist Mitglied im Sponsorenkreis Wirtschaft und Kultur, dem aktuell neun lokale Unternehmen und ein Verein angehören. Die Mitglieder leisten einen jährlichen Beitrag, der zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt ein jährliches Budget von 23.100 Euro für kulturelle Veranstaltungen und Projekte bereitstellt.
Im vergangenen Jahr wurden Mittel für verschiedene Veranstaltungen wie den Vluyner Mai, den Feierabendmarkt, das Haldenkulturfestival sowie den Weihnachtsmarkt und den Martinsmarkt verwendet. Zum Jahresende 2023 belief sich der Bestand der verfügbaren Mittel auf 62.410,24 Euro.
Für das Jahr 2024 sind Ausgaben in Höhe von 23.600 Euro geplant. Diese umfassen unter anderem die Förderung von Feierabendmärkten, den Niederrheinischen Radwandertag, das Familienfestival auf der Halde sowie ein Kunstprojekt für Bushaltestellen zur Förderung der Innenstadtqualität. Nach Abzug der geplanten Ausgaben und unter Berücksichtigung der Einnahmen aus Sponsorenbeiträgen und Eigenmitteln wird ein Restmittelbestand von 61.910,24 Euro für das Ende des Jahres 2024 erwartet.
Zusätzlich wurde im Sponsorenkreis die Unterstützung einer ergänzten Weihnachtsbeleuchtung in Aussicht gestellt, sofern Angebote vorliegen und die Beteiligung der Stadt sowie weiterer Akteure wie des Werberings und der Händlerschaft bestätigt wird. Zudem wurden Vorschläge eingebracht, Restmittel für Kunstinstallationen auf der Halde sowie für den Austausch junger Menschen, beispielsweise durch Sportturniere, einzusetzen.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2024 Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · Nr.: 189/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 189/2023 sieht die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um für das Jahr 2024 verkaufsoffene Sonntage in Neukirchen-Vluyn zu ermöglichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zu beschließen. Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse erlaubt.
Für das Jahr 2024 sind vier Termine vorgesehen, an denen die Geschäfte jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollen. Dies betrifft den „Vluyner Mai“ am 5. Mai in Vluyn, das Gewerbeparkfest am 9. Juni in Neukirchen, den „Niederrheinischen Radwandertag“ am 7. Juli in Neukirchen sowie den Martinsmarkt am 3. November in Vluyn. Die Verwaltung begründet die Öffnungen mit der Förderung des Einzelhandels, der Belebung der Ortskerne sowie dem Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen.
In der Vorlage sind Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, des DEHOGA sowie des Handelsverbandes NRW enthalten. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Anlassveranstaltung als primärer Besuchermagnet dienen müsse. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine Stellungnahmen der Gewerkschaft Verdi oder der evangelischen und katholischen Kirchen vorlagen. Die Verordnung beschränkt den Bereich der Ladenöffnung jeweils auf die räumliche Nähe der Veranstaltungen in den Ortsteilen Neukirchen und Vluyn.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Erweiterung der Lagerbedarfsfläche für die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 048/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Lagerkapazitäten der Freiwilligen Feuerwehr zu erweitern. Ziel ist es, die im Brandschutzbedarfsplan vom 14. Juni 2023 beschlossene Schaffung zusätzlicher Lagermöglichkeiten am Standort Vluyn durch einen gemeinsamen Baukörper zu realisieren. Dieser neue Gebäudekomplex soll die geplante Rettungswache des Kreises Wesel integrieren.
Die Erweiterung ist notwendig, da die aktuellen Kapazitäten an den Standorten Neukirchen, Vluyn, Niep und Rayen nicht mehr ausreichen. Insbesondere das Zentrallager am Standort Vluyn weist Engpässe auf: Die Lagerung von Rollcontainern, Großgeräten wie Nottankstellen oder Stromaggregaten sowie die Trocknung von Einsatzmaterial sind aufgrund von Platzmangel und eingeschränkter Bewegungsfreiheit erschwert. Zudem besteht Bedarf an verbesserten Flächen für die Kleiderkammer der Gesamtwehr sowie für die Jugendfeuerwehr, deren Lagerflächen durch den personellen Zuwachs an der Grenze der Nutzbarkeit sind.
Durch die Planung eines gemeinsamen Baukörpers mit der Rettungswache sollen bauordnungsrechtliche Abstandsflächen effizient genutzt und die Flächenentwicklung auf dem Grundstück an der Tersteegenstraße optimiert werden. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung mit den Planungsbeteiligten abzustimmen und die Anforderungen im Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge des Gesamtprojektes bekannt gegeben.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 17Investitionsvorhaben: Regenwasserbehandlung Plankendickskendel R4 (3.1.23 R)Zur Vorlage · Nr.: 010/2024-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 010/2024-1 sieht die Bereitstellung von Mitteln für das Vorhaben zur Regenwasserbehandlung am Standort Plankendickskendel R4 vor. Die Maßnahme ist Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn. Ziel der Investition ist die Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage mit einer mechanischen Vorbehandlung, konkret in Form eines Lamellenklärers. Durch das Verfahren sollen abfiltrierbare Stoffe und Mikroschadstoffe aus dem belasteten Niederschlagswasser, das aufgrund des Verkehrsaufkommens am Vluyner Südring anfällt, zurückgehalten werden, um die Gewässerkonstanz und Wasserqualität gemäß den Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sowie der DWA-Richtlinien zu verbessern.
Aufgrund technischer Änderungen in der Planung und gestiegener Baupreise belaufen sich die kalkulierten Kosten für die Umsetzung im Jahr 2025 auf 200.000 Euro. Dies stellt eine Anpassung gegenüber der ursprünglichen Schätzung aus dem Jahr 2016 dar. Der Finanzhaushalt weist für das Jahr 2025 eine Auszahlung in dieser Höhe aus, während für das Jahr 2026 Einzahlungen in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen sind. Die laufenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt werden für die Jahre 2025 bis 2028 mit jährlichen Aufwendungen zwischen etwa 6.600 Euro und 327.000 Euro beziffert. Der Beschlussvorschlag zur Mittelbereitstellung liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vor.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 18Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem DachZur Vorlage · Nr.: 019/2018-9 · INVESTITIONSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant im Zuge der Sanierung des Rathauses die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Der vorliegende Investitionsvorschlag sieht vor, die Mittelbereitstellung für ein Projekt oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro zu beschließen.
Die Planung basiert auf der Entwurfsleistung eines beauftragten Ingenieurbüros. Da das bisherige Förderprogramm „progres.nrw“ vorübergehend eingestellt war, wurde die Planung zunächst auf einer vollständigen Eigenfinanzierung durch die Stadt beruhend erstellt. Dies sah eine Anlage mit einer Leistung von 67 kWp ohne Batteriespeicher vor, deren Herstellungskosten sich auf etwa 120.000 Euro belaufen.
Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung, das Förderprogramm wieder aufzunehmen, besteht die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 95 Prozent. Eine größere Anlage mit 83 kWp Leistung und einem Batteriespeicher mit 80 kWh Kapazität würde die Eigenverbrauchsquote auf 83,8 Prozent erhöhen und somit die Förderfähigkeit sicherstellen. Die Gesamtkosten für diese Variante inklusive aller Kostengruppen werden mit 363.238 Euro veranschlagt.
Das Fachamt schlägt vor, den Investitionsbeschluss vorerst für die kleinere 67-kWp-Anlage unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Neubewertung bei Erhalt der Förderung zu fassen. Für die Haushaltsplanung sollen jedoch die Kosten der größeren 83-kWp-Anlage eingeplant werden. Ziel ist es, die bauliche Umsetzung im dritten Quartal 2024 zu gewährleisten.
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- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 033/2024-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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Der Baubetriebshof plant für das Haushaltsjahr 2025 die Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für die Grünflächenunterhaltung und den Winterdienst. Für dieses Investitionsvorhaben wird die Bereitstellung von 120.000 Euro sowie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 beantragt. Die Maßnahme dient dem Austausch eines bereits 13 Jahre alten Fahrzeugs, bei dem aufgrund von Verschleiß und Alterung die Reparaturkosten gestiegen sind und ungeplante Ausfallzeiten vermieden werden sollen.
Der Schlepper wird im Sommer für die Pflege von Grünanlagen sowie für Wässerungsarbeiten eingesetzt und im Winter mit Anbaugeräten wie Schneepflügen oder Streuern für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen genutzt. Eine vorangegangene Marktsondierung untersuchte neben dem Kauf auch Optionen wie Leasing oder Mietkauf. Aus Sicht des Baubetriebshofes wird jedoch vom Leasing aufgrund potenzieller Mehrkosten und finanzieller Risiken durch Wertminderungen, etwa durch Korrosion oder mechanische Beschädigungen, abgeraten.
Im Rahmen des Beschaffungsprozesses sollen zudem umweltrelevante Kriterien berücksichtigt werden. Da aktuell primär dieselleistungsstarke Maschinen verfügbar sind, soll der Kraftstoffverbrauch als Wertungskriterium in die Ausschreibung einfließen. Zudem wird die Prüfung vorgesehen, ob die Maschine künftig mit umweltfreundlicheren Ersatzkraftstoffen betrieben werden kann. Die Auslieferung und Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Haushaltsberatungen 2024 hier: Zuständigkeit des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · Nr.: 044/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 044/2024 befasst sich mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 und der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses. Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die mögliche Veranschlagung von 3,0 Millionen Euro im Haushaltsplan für einen potenziellen Grunderwerb der Süd-Ost Fläche Niederberg. Für dieses Vorhaben liegt ein Kaufangebot über die rund 120.000 Quadratmeter große Fläche vor, dessen Gültigkeit bis zum 15. Juli 2024 befristet ist. Ein entsprechender Kauf würde eine Erhöhung des Kreditbedarfs erfordern.
Des Weiteren wird dem Ausschuss die Entscheidung über die Gewährung der Zuschüsse Nummer 1 bis 3 gemäß der beigefügten Zuschussliste übertragen. Der Haushaltsplan 2024, der im Entwurf ein negatives Jahresergebnis von etwa 2,8 Millionen Euro ausweist, soll unter Berücksichtigung der im Ausschuss beschlossenen Änderungen sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur weiteren Entscheidung an den Rat verwiesen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen weitere Veränderungen zur Ergebnis- und Finanzplanung sowie zur Entwicklung des Jahresergebnisses durch Ergänzungsvorlagen nachgereicht werden. Die Haushaltsplanung erfolgt unter der Vorgabe, das Haushaltssicherungskonzept für 2024 fortzuschreiben und den Haushaltsausgleich wieder zu erreichen. Die finale Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 ist für die Ratssitzung am 20. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 20.1Haushaltsberatungen 2024 hier: Zuständigkeit des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · Nr.: 044/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Haushaltssatzung vor. Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Veranschlagung von 3,0 Millionen Euro für einen möglichen Grunderwerb der Süd-Ost Fläche Niederberg. Für diesen Kauf, der ein Angebot über rund 120.000 Quadratmeter umfasst, ist eine entsprechende Erhöhung des Kreditbedarfs vorgesehen, da das Kaufangebot bis zum 15. Juli 2024 gültig ist.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Zustimmung zu verschiedenen Veränderungen im Haushaltsplan. Die in der Veränderungsliste 2 aufgeführten Anpassungen führen laut Verwaltung zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses um 933.279 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Zudem werden die Zuschüsse mit den Nummern 1 bis 3 der entsprechenden Zuschussliste zur Entscheidung vorgelegt.
Hinsichtlich des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ist eine Fortschreibung für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Summe der Konsolidierungsbeiträge beläuft sich auf 4.593.748 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungen für das Haushaltsjahr 2024 kein Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Die abschließende Beratung der zugeordneten Produkte und die Vorbereitung der Haushaltssatzung sollen zur Verabschiedung in den Rat am 20. März 2024 führen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 21Mitteilungen und Anfragen
- 22Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 29.11.2023
- 3Kooperative Baulandentwicklung - Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - aktueller Businessplan
- 4Verleihung der Ehrennadel der Stadt Neukirchen-Vluyn
- 4.1Verleihung der Ehrennadel der Stadt Neukirchen-Vluyn
- 4.2Verleihung der Ehrennadel der Stadt Neukirchen-VluynErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 5Grundstücksangelegenheiten - VerkaufErgebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
- 6Mitteilungen und Anfragen