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MITTEILUNGSVORLAGE

Auskunftspflichten der Mandatsträger/-innen nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 011/2024 06.03.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 011/2024 informiert der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand der Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn. Grundlage für diese Regelungen ist das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, auf dessen Basis der Rat am 15. Juni 2005 eine neue Ehrenordnung verabschiedet hat.

Das Ratsbüro hat im Rahmen der Vorbereitung und nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November 2020 alle Mandatsträger und Mandatsträgerinnen über die erforderlichen Informationen informiert und um deren Angabe gebeten. Laut der vorliegenden Mitteilung sind sämtliche Mandatsträger und Mandatsträger dieser Auskunftspflicht nachgekommen. Zudem wurde zugesichert, dass etwaige Änderungen in der Zukunft mitgeteilt werden.

Die zur Herstellung von Transparenz erforderliche Veröffentlichung der Daten wurde bereits durchgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Die Angaben der Mandatsträger und Mandatsträger sind im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn enthalten, welches über die städtische Homepage öffentlich einsehbar ist. Mit diesem Bericht erfüllt die Verwaltung die Mitteilungspflicht des Bürgermeisters gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung gegenüber dem zuständigen Ausschuss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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