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BESCHLUSSVORLAGE

Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Neukirchen-Vluyn

Nr.: 006/2024 06.03.2024

🟢 Beschlossen 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 006/2024 sieht eine Anpassung der Gebührensätze für Kirmessveranstaltungen in Neukirchen-Vluyn vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen zu verabschieden.

Die Grundlage für die Neukalkulation bildet die bestehende Satzung vom 12. Dezember 2013. Laut der Verwaltung sind die bisherigen Gebührensätze aufgrund der Inflation nicht mehr kostendeckend. Für das Jahr 2024 belaufen sich die im Gebührenhaushalt zu deckenden Kosten auf 11.300 Euro, was einem Anstieg von etwa 22 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 entspricht. Dieser Anstieg resultiert aus gestiegenen Personal- und Umlagekosten sowie der Einplanung von Kosten für einen Security-Dienst. Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes erfolgt nach Absprache zwischen der Stadt als Veranstalterin und der Polizei, um die Sicherheit bei Kirmesveranstaltungen zu erhöhen. Die Kosten für den Sicherheitsdienst machen etwa 10 Prozent der Gesamtkosten aus.

Die neuen Gebührensätze variieren je nach Art des Betriebes. So erhöht sich beispielsweise der Satz für Imbiss- und Getränkestände von 38 Euro auf 50 Euro und für den Zeltbetrieb von 53 Euro auf 70 Euro. Auch bei Spielständen, Verkaufsständen und Backwaren ist eine Erhöhung von 21 Euro auf 28 Euro vorgesehen. Bei der Ermittlung der Gebühren wurde ein Durchschnitt der letzten zwei Veranstaltungen sowie die aktuellen Bewerbungen als Grundlage für die Frontmeter-Berechnung herangezogen.

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