Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 047/2024 befasst sich mit der Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2022. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtslage, die auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW basiert. Dieses Urteil hat die bisherige Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Berechnung von Benutzungsgebühren geändert.
Die Verwaltung führt aufgrund dieser neuen Rechtslage eine Gebührennachberechnung für das Jahr 2022 durch. Dabei werden die Gebührensätze auf Basis der tatsächlichen Kosten und Erlöse sowie der in Anspruch genommenen Leistungen neu ermittelt. Während die Gebührensätze für Bestattungskosten sowie für die Verleihung, den Wiedererwerb oder die Verlängerung von Nutzungsrechten sinken, ist für die Nutzung von Einrichtungen, wie etwa der Feierhalle oder des Kühlraums, ein Anstieg der Gebührensätze vorgesehen. Eine kalkulatorische Verzinsung kann aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im Kommunalabgabengesetz nicht berücksichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührennachberechnung für das Jahr 2022 in den entsprechenden Gebührensätzen zu beschließen sowie die 35. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu verabschieden. Für den städtischen Haushalt sind Erstattungen an die Gebührenpflichtigen zu erwarten, wobei eine genaue Prognose der Gesamtsumme aufgrund der variierenden Leistungsinanspruchnahme nicht möglich ist.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @