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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2021

Nr.: 020/2024 06.03.2024

🟢 Beschlossen 06.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, die Gebührennachberechnung für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2021 anzupassen. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht NRW sowie eine entsprechende Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) im Dezember 2022. Die neue Rechtslage betrifft die Kalkulation der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern.

Durch die Anpassung der kalkulatorischen Kosten sinken die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in den betroffenen Jahren. Für das Schmutzwasser sinkt der Satz beispielsweise von geplanten 2,88 Euro im Jahr 2018 auf 2,36 Euro in der Nachberechnung. Bei den Niederschlagswassergebühren reduziert sich der Wert für das Jahr 2018 von 0,80 Euro auf 0,69 Euro. Die Nachberechnungen basieren auf den tatsächlichen Kosten, Erlösen sowie den veranlagten Mengen und Flächen der jeweiligen Jahre.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührennachberechnungen für die Jahre 2018 bis 2021 sowie die dazugehörigen Änderungen der Entwässerungssatzung (die 17. bis 20. Änderung) zu beschließen. Aufgrund der veränderten Gebührensätze ist mit Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu rechnen. Eine genaue Prognose über die Gesamthöhe dieser Erstattungen kann nicht erstellt werden, da die betroffenen Bescheide unterschiedliche Verbräuche und Veranlagungsjahre umfassen.

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