Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2024 Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 189/2023 sieht die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um für das Jahr 2024 verkaufsoffene Sonntage in Neukirchen-Vluyn zu ermöglichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zu beschließen. Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse erlaubt.
Für das Jahr 2024 sind vier Termine vorgesehen, an denen die Geschäfte jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollen. Dies betrifft den „Vluyner Mai“ am 5. Mai in Vluyn, das Gewerbeparkfest am 9. Juni in Neukirchen, den „Niederrheinischen Radwandertag“ am 7. Juli in Neukirchen sowie den Martinsmarkt am 3. November in Vluyn. Die Verwaltung begründet die Öffnungen mit der Förderung des Einzelhandels, der Belebung der Ortskerne sowie dem Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen.
In der Vorlage sind Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, des DEHOGA sowie des Handelsverbandes NRW enthalten. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Anlassveranstaltung als primärer Besuchermagnet dienen müsse. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine Stellungnahmen der Gewerkschaft Verdi oder der evangelischen und katholischen Kirchen vorlagen. Die Verordnung beschränkt den Bereich der Ladenöffnung jeweils auf die räumliche Nähe der Veranstaltungen in den Ortsteilen Neukirchen und Vluyn.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @